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Ich habe eine vom Vermieter genehmigte Schüssel. Jetzt wird das Haus mit einem Kabelanschluß versehen. Muß ich die Schüssel auf Verlangen des Vermieters wieder abbauen?

Das hängt davon ab, ob der Vermieter seinerzeit die Genehmigung zur Installation der Schüssel unter dem Vorbehalt erteilt hat, daß diese bei Anschluß des Hauses an das Kabelfernsehen wieder demontiert werden muß. Existiert ein solcher Vorbehalt, muß der Mieter die Schüssel wieder wegnehmen. Wurde ein solcher Vorbehalt nicht vereinbart, darf der Mieter seine Parabol-Antenne trotz zwischenzeitlich installierten Kabelanschlusses behalten. Dies gilt aber nur, wenn er tatsächlich vor Installation die Genehmigung des Vermieters eingeholt hat. Ist die Schüssel nicht genehmigt, muß er sie, wenn das Kabel kommt, auf Verlangen des Vermieters jedenfalls entfernen. 

Für den Vermieter empfiehlt es sich also, die Installation einer Sat-Schüssel nur unter dem Vorbehalt zu genehmigen, daß die Schüssel wieder entfernt werden muß, wenn durch das Nachrüsten der gemeinschaftlichen Empfangseinrichtungen (Antenne, Kabel, Gemeinschafts-Schüssel) auch bei Nutzung dieser Gemeinschafts-Einrichtungen eine ausreichende Menge Programme empfangen werden können.

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 14.08.1998

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