Ich habe eine vom Vermieter
genehmigte Schüssel. Jetzt wird das Haus mit einem Kabelanschluß versehen. Muß ich die
Schüssel auf Verlangen des Vermieters wieder abbauen?
Das hängt davon ab, ob der Vermieter seinerzeit die Genehmigung zur Installation
der Schüssel unter dem Vorbehalt erteilt hat, daß diese bei Anschluß des Hauses an das
Kabelfernsehen wieder demontiert werden muß. Existiert ein solcher Vorbehalt, muß der
Mieter die Schüssel wieder wegnehmen. Wurde ein solcher Vorbehalt nicht vereinbart, darf
der Mieter seine Parabol-Antenne trotz zwischenzeitlich installierten Kabelanschlusses
behalten. Dies gilt aber nur, wenn er tatsächlich vor Installation die Genehmigung des
Vermieters eingeholt hat. Ist die Schüssel nicht genehmigt, muß er sie, wenn das Kabel
kommt, auf Verlangen des Vermieters jedenfalls entfernen.
Für den Vermieter empfiehlt es sich also, die Installation einer Sat-Schüssel nur
unter dem Vorbehalt zu genehmigen, daß die Schüssel wieder entfernt werden muß, wenn
durch das Nachrüsten der gemeinschaftlichen Empfangseinrichtungen (Antenne, Kabel,
Gemeinschafts-Schüssel) auch bei Nutzung dieser Gemeinschafts-Einrichtungen eine
ausreichende Menge Programme empfangen werden können.