Der Mieter will eine eigene
Parabol-Antenne. Es ist aber schon eine "Gemeinschaftsschüssel" da.
In diesem Fall gilt zunächst generell einmal, daß sich der Mieter an die
Gemeinschaftsantenne anschließen muß und keine eigene Antenne mehr montieren darf, nur
weil dies evtl. ein wenig kostengünstiger ist. Eine Ausnahme kann lediglich gelten, wenn
ein "besonderer Informationsbedarf" besteht. Die Rechtsprechung hat dies vor
allem bei Ausländern bejaht, wenn diese über die vom Vermieter zur Verfügung gestellte
Empfangsmethode kein repräsentatives Angebot von Heimatsendern empfangen können. In
seltenen Ausnahmefällen kann ein spezieller Informationsbedarf auch für Deutsche
vorhanden sein (ein Auslandjournalist benötigt Informationen aus ausländischen
Fernsehsendern).