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Der Mieter will eine eigene Parabol-Antenne. Es ist aber schon eine "Gemeinschaftsschüssel" da.

 In diesem Fall gilt zunächst generell einmal, daß sich der Mieter an die Gemeinschaftsantenne anschließen muß und keine eigene Antenne mehr montieren darf, nur weil dies evtl. ein wenig kostengünstiger ist. Eine Ausnahme kann lediglich gelten, wenn ein "besonderer Informationsbedarf" besteht. Die Rechtsprechung hat dies vor allem bei Ausländern bejaht, wenn diese über die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Empfangsmethode kein repräsentatives Angebot von Heimatsendern empfangen können. In seltenen Ausnahmefällen kann ein spezieller Informationsbedarf auch für Deutsche vorhanden sein (ein Auslandjournalist benötigt Informationen aus ausländischen Fernsehsendern).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.01.1999

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