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Der Mieter hält sich nicht an seine Renovierungsverpflichtungen. Was muß der Vermieter tun?

 

Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn der Mieter auszieht und die Wohnung unrenoviert zurückläßt, obwohl er zur Renovierung verpflichtet wäre. In diesem Falle kann der Vermieter nicht einfach hergehen, die Arbeiten durch Handwerker durchführen lassen und dem Mieter anschließend die Rechnung schicken. Wenn der Vermieter so vorgeht, kann der Mieter nämlich die Zahlung verweigern. Der Vermieter muß dem Mieter zunächst im einzelnen Schreiben, welche Arbeiten durchgeführt gehören. Zugleich muß er ihm eine angemessene Frist zur Durchführung der Arbeiten setzen (Das sind in der Regel 14 Tage) und ihm zugleich androhen, daß, sollte der Mieter innerhalb dieser Frist nicht tätig werden, er eine Renovierung durch den Mieter ablehnt und die Wohnung anderweitig herrichten läßt. Erst dann darf der Vermieter durch einen Handwerker renovieren lassen und erst dann muß der Mieter die Handwerkerkosten zahlen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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