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Schönheitsreparaturen 

Insbesondere wenn ein Mietverhältnis endet, ist ein ständiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern die Frage, wer welche Schönheitsreparaturen durchzuführen hat . Oft ist beiden Seiten nicht klar, wer nun eigentlich grundsätzlich die Arbeiten durchführen muß, wann sie durchgeführt werden müssen und wer eventuell zahlungspflichtig ist.

Folgende Fragen tun sich auf: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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