miete.gif (6703 Byte)

Info by

logo4.gif (2996 Byte)

 

Innerhalb welcher Fristen müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden? 

Schönheitsreparaturen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Wenn im Mietvertrag keine bestimmten Fristen vereinbart sind, gelten die von der Rechtsprechung festgelegten Abstände. Nach der Rechtsprechung müssen sie renovieren: 

  • Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre.
  • Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre.
  • Andere Nebenräume alle 7 Jahre.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

Zurück
Zurück zur Titelseite Mietrecht
Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der Kanzlei Kaßing