Innerhalb welcher Fristen müssen
Schönheitsreparaturen durchgeführt werden?
Schönheitsreparaturen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
Wenn im Mietvertrag keine bestimmten Fristen vereinbart sind, gelten die von der
Rechtsprechung festgelegten Abstände. Nach der Rechtsprechung müssen sie
renovieren:
- Küchen, Bäder und Duschen alle 3 Jahre.
- Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre.
- Andere Nebenräume alle 7 Jahre.
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