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Der Vermieter will nach dem Auszug des Mieters die Wohnung ohnehin sanieren. Muß der Mieter trotzdem Schönheitsreparaturen durchführen?

 

Hat sich der Mieter im Mietvertrag verpflichtet, bei Auszug eine Endrenovierung durchzuführen und ist diese auch tatsächlich nach den entsprechenden Fristen fällig, dann braucht er die Renovierung trotzdem nicht in Angriff nehmen, wenn der Vermieter die Wohnung ohnehin saniert. Allerdings muß der Mieter dann anstelle der Renovierung dem Vermieter einen Ausgleich in Geld leisten.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.01.1999

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