Der Vermieter will nach dem
Auszug des Mieters die Wohnung ohnehin sanieren. Muß der Mieter trotzdem
Schönheitsreparaturen durchführen?
Hat sich der Mieter im Mietvertrag verpflichtet, bei
Auszug eine Endrenovierung durchzuführen und ist diese auch tatsächlich nach den
entsprechenden Fristen fällig, dann braucht er die Renovierung trotzdem nicht in Angriff
nehmen, wenn der Vermieter die Wohnung ohnehin saniert. Allerdings muß der Mieter dann
anstelle der Renovierung dem Vermieter einen Ausgleich in Geld leisten.