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Tierhaltung in der Wohnung

Der Trend geht eindeutig zum Haustier. In der Tat ist es so, dass gerade die Leute Sehnsucht nach einem Hund oder einer Katze haben, die es sich von den Räumlichkeiten eigentlich gar nicht erlauben können, ein Tier zu halten. Denn in einer kleinen Mietwohnung in einer Großstadt führt ein Haustier sicherlich nicht das angenehmste Leben. Andererseits ist es aber oft gerade ein Haustier, dessen Anwesenheit eine solche Wohnsituation noch erträglich macht.

Für Kinder ist ohnehin das Zusammenleben mit einem Haustier eine feine Sache. Immer öfter stellt sich deshalb für Mieter die Frage: darf ich ein Haustier anschaffen und halten oder kann es mir der Vermieter verbieten?

Im Gesetz steht darüber nichts geschrieben. Es kommt jeweils auf den Mietvertrag an, den Mieter und Vermieter miteinander geschlossen haben. Dabei gibt es die folgenden Variationen:

Und dann erhebt sich natürlich noch die Frage: Kann ich gekündigt werden, wenn ich ohne Genehmigung ein Tier halte ?

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 29.05.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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