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Kann ich gekündigt werden, wenn ich ohne Genehmigung ein Tier halte ?

Wer ein Haustier hält, obwohl er sich dazu die Erlaubnis nicht beschafft hat, kann nur deswegen allein in aller Regel nicht gekündigt werden. Fordert allerdings der Vermieter den Mieter auf, das Tier abzuschaffen und stehen dafür gewichtige Gründe, dann muss der Mieter das Tier wieder weggeben.

Tut der Mieter das nicht, dann besteht immer noch kein Recht auf Kündigung. Nach einer neueren Entscheidung des Landgerichts München I (WM 99 S. 217, vgl. auch LG Berling, GE 80 S. 660) muss der Vermieter auf Unterlassung (Beseitigung des Tieres) klagen und kann nicht kündigen. Anders ist die Lage nur, wenn das Tier erheblich stört oder für das Wohnobjekt bzw. die Mitbewohner erheblich gefährlich ist und der Mieter es nicht abschafft. Dann kommt unter Umständen auch eine Kündigung des Mietverhältnisses infrage (LG Berlin, GE 95 S. 621, GE 80 S. 660).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 29.05.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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