Kann ich gekündigt werden, wenn ich ohne Genehmigung ein
Tier halte ?
Wer ein Haustier hält, obwohl er sich dazu die Erlaubnis nicht beschafft hat, kann nur
deswegen allein in aller Regel nicht gekündigt werden. Fordert allerdings der Vermieter
den Mieter auf, das Tier abzuschaffen und stehen dafür gewichtige Gründe, dann muss der
Mieter das Tier wieder weggeben.
Tut der Mieter das nicht, dann besteht immer noch kein Recht auf Kündigung. Nach einer
neueren Entscheidung des Landgerichts München I (WM 99 S. 217, vgl. auch LG Berling, GE
80 S. 660) muss der Vermieter auf Unterlassung (Beseitigung des Tieres) klagen und kann
nicht kündigen. Anders ist die Lage nur, wenn das Tier erheblich stört oder für das
Wohnobjekt bzw. die Mitbewohner erheblich gefährlich ist und der Mieter es nicht
abschafft. Dann kommt unter Umständen auch eine Kündigung des Mietverhältnisses infrage
(LG Berlin, GE 95 S. 621, GE 80 S. 660).