Befristete Mietverhältnisse
Besonderheiten
Die meisten Mietverhältnisse werden nach wie vor auf unbestimmte Zeit eingegangen. Der
Mieter ist froh, endlich eine Wohnung gefunden zu haben. Der Vermieter ist froh, wenn er
es sehr lange Zeit nur mit einem wenn möglich sehr zuverlässigen Mieter zu
tun hat. Im Normalfall hat keiner ein Interesse daran, daß das Mietverhältnis kurz- oder
mittelfristig wieder beendet wird. Eine andere Interessenlage kann aber bestehen, wenn
für den Mieter von vorn herein feststeht, daß er sich beispielsweise irgendwann
beruflich oder familiär verändern wird. Oder wenn für den Vermieter feststeht, daß er
in ein paar Jahren die Wohnung für sich selbst oder für einen Familienangehörigen
benötigen wird. In solchen Fällen werden immer häufiger befristete Mietverhältnisse
vereinbart.
Im Zusammenhang mit befristeten Mietverhältnissen sind folgende Fragen zu beantworten: