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Befristetes Mietverhältnis – Kann es gekündigt werden?

Ein befristetes Mietverhältnis ist grundsätzlich dadurch charakterisiert, daß es nur für eine bestimmte Zeit eingegangen wird, nach Ablauf der Mietzeit also – von einigen Ausnahmen abgesehen, die Sie diesen Seiten entnehmen können  – automatisch endet, ohne daß es gekündigt werden muß. Andererseits sind aber Mieter und Vermieter für den Zeitraum, für den der Mietvertrag abgeschlossen ist auch aneinander gebunden. Das bedeutet, daß ein befristeter Mietvertrag nicht mit irgendwelchen gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Möglich ist nur eine fristlose Kündigung (unter den für sie geltenden Bedingungen).

Ansonsten ist ein vorzeitiger Auszug des Mieters nur möglich, wenn er und er Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Es kann also nicht einseitig gekündigt werden, sondern beide müssen mit dem Ende des Mietverhältnisses einverstanden sein.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.05.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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