Befristetes Mietverhältnis
Kann es gekündigt werden?
Ein befristetes Mietverhältnis ist grundsätzlich dadurch charakterisiert, daß es nur
für eine bestimmte Zeit eingegangen wird, nach Ablauf der Mietzeit also von
einigen Ausnahmen abgesehen, die Sie diesen Seiten entnehmen können
automatisch endet, ohne daß es gekündigt werden muß. Andererseits sind aber Mieter und
Vermieter für den Zeitraum, für den der Mietvertrag abgeschlossen ist auch aneinander
gebunden. Das bedeutet, daß ein befristeter Mietvertrag nicht mit irgendwelchen
gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden kann. Möglich ist nur eine fristlose Kündigung (unter den für sie
geltenden Bedingungen).
Ansonsten ist ein vorzeitiger Auszug des Mieters nur möglich, wenn er und er Vermieter
einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Es kann also nicht einseitig gekündigt werden,
sondern beide müssen mit dem Ende des Mietverhältnisses einverstanden sein.