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Kann sich das Mietverhältnis eventuell automatisch verlängern?

Tatsächlich ist so etwas möglich. Bleibt nämlich der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit einfach in der Wohnung und zahlt auch die Miete weiter und teilt ihm der Vermieter nicht gem. § 568 BGB binnen zwei Wochen nach Ende der Mietzeit mit, daß er eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht haben will, dann gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, selbst wenn die Parteien nichts Ausdrückliches vereinbaren.
Dieses Mietverhältnis kann dann nach den üblichen Regeln für unbefristete Mietverhältnisse gekündigt werden (vgl. Hierzu: "Wann ist eine Kündigung begründet?).

Ansonsten ist eine Verlängerung möglich, wenn im Vertrag eine entsprechende Klausel steht (Tut der eine oder andere dies oder das nicht, dann verlängert sich das Mietverhältnis um soundsoviel Zeit).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 31.05.2001

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit keine Gewähr übernehmen können.

 

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