Kann sich das
Mietverhältnis eventuell automatisch verlängern?
Tatsächlich ist so etwas möglich. Bleibt
nämlich der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit einfach in der Wohnung und zahlt auch die
Miete weiter und teilt ihm der Vermieter nicht gem. § 568 BGB binnen zwei Wochen nach
Ende der Mietzeit mit, daß er eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht haben will,
dann gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert,
selbst wenn die Parteien nichts Ausdrückliches vereinbaren.
Dieses Mietverhältnis kann dann nach den üblichen Regeln für unbefristete
Mietverhältnisse gekündigt werden (vgl. Hierzu: "Wann
ist eine Kündigung begründet?).
Ansonsten ist eine Verlängerung möglich, wenn
im Vertrag eine entsprechende Klausel steht (Tut der eine oder andere dies oder das nicht,
dann verlängert sich das Mietverhältnis um soundsoviel Zeit).