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Rote Karte für deutsche Provider?

Das umstrittene Urteil des Amtsgerichts München und seine Folgen

 

Der 28.05.1998 war ein schwarzer Tag für die deutschen Internet-Provider. Mit einer rechtlich äußerst umstrittenen Entscheidung verurteilte das Amtgericht München den ehemaligen Geschäftsführer der Compuserve Deutschland Felix Somm wegen des Verbreitens pornographischer Inhalte im Internet zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldbuße von DM 100.000,--.
Das Gericht war der Ansicht, Somm habe sich strafbar gemacht, weil er zugelassen habe, daß über den in den Online-Dienst der Compuserve integrierten Internet-Zugang kinderpornographisches Material bezogen werden könne. Somm hätte laut Gericht die Verpflichtung gehabt, dieses Material aussondern zu lassen und eine Weiterleitung über den Server von Compuserve zu verhindern. Dies sei technisch möglich.

Dieses Urteil hat schon jetzt  - nicht einmal 24 Stunden nach seiner Verkündung - erheblichen Flurschaden bei der Entwicklung des deutschen E-Commerce angerichtet. Zur Versachlichung der Diskussion sei hier allgemeinverständlich kurz dargestellt, um was es eigentlich geht und warum das Urteil aller Wahrscheinlichkeit nach keine großen Auswirkungen haben wird.

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 29.05.1998

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