Der 28.05.1998 war ein schwarzer Tag für die
deutschen Internet-Provider. Mit einer rechtlich äußerst umstrittenen Entscheidung
verurteilte das Amtgericht München den ehemaligen Geschäftsführer der Compuserve
Deutschland Felix Somm wegen des Verbreitens pornographischer Inhalte im Internet zu einer
Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldbuße von DM 100.000,--.
Das Gericht war der Ansicht, Somm habe sich strafbar gemacht, weil er zugelassen habe,
daß über den in den Online-Dienst der Compuserve integrierten Internet-Zugang
kinderpornographisches Material bezogen werden könne. Somm hätte laut Gericht die
Verpflichtung gehabt, dieses Material aussondern zu lassen und eine Weiterleitung über
den Server von Compuserve zu verhindern. Dies sei technisch möglich.
Dieses Urteil hat schon jetzt - nicht
einmal 24 Stunden nach seiner Verkündung - erheblichen Flurschaden bei der Entwicklung
des deutschen E-Commerce angerichtet. Zur Versachlichung der Diskussion sei hier
allgemeinverständlich kurz dargestellt, um was es eigentlich geht und warum das Urteil
aller Wahrscheinlichkeit nach keine großen Auswirkungen haben wird.