Nachträgliche Änderung des
Prozeßkostenhilfe-Beschlusses
Wenn sich an Ihren Vermögensverhältnissen nachträglich
etwas ändert, kann das Gericht den Prozeßkostenhilfe-Beschluß abändern. Kommen Sie
also plötzlich zu Geld, kann die Prozeßkostenhilfe aufgehoben werden. Verschlechtern
sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse, kann das Gericht Ihnen geringere Raten
auferlegen oder Ihnen die Raten sogar ganz erlassen.
Haben Sie sich Prozeßkostenhilfe unter Angabe falscher
Voraussetzungen erschlichen, kann der Prozeßkostenhilfe-Beschluß nachträglich
aufgehoben werden. Dies gilt aber nur, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche
Angaben gemacht haben. Das Gericht kann von Ihnen jederzeit verlangen, Auskunft darüber
zu geben, ob sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geändert haben.