Wie beantrage ich Prozeßkostenhilfe?
Aus all diesen Ausführungen geht hervor, daß der Antrag auf
Prozeßkostenhilfe nicht ganz einfach ist, weil sehr viele Dinge übersehen werden
können. Es empfiehlt sich daher, den Antrag durch einen Anwalt stellen zu lassen.
Es geht ja schließlich darum, daß dessen Kosten dann im Anschluß daran vom Staat
übernommen werden.
Merke aber: Eigentlich fallen für den Antrag auf
Prozeßkostenhilfe noch einmal Extra-Anwaltsgebühren an, die von Ihnen
persönliche getragen werden müssen. Die meisten Anwälte stellen diese Gebühren aber
nicht in Rechnung. Bitte fragen Sie daher den Anwalt vorher, ob er Extra-Gebühren
berechnen will, damit Sie sich darauf evtl. einstellen können.
Für den Prozeßkostenhilfeantrag gibt es ein spezielles Antragsformular,
das benutzt werden sollte. Dieses Formular dient aber nur der Vereinfachung und der
Arbeitserleichterung des Gerichtes. Ihr Antrag wird nicht unzulässig, wenn Sie den
Vordruck nicht benutzen. Fordert das Gericht aber nachträglich das Formular an, sind Sie
verpflichtet, es auszufüllen und einzureichen.
Ihrem Antrag müssen Sie sämtliche Belege beifügen,
aus denen sich Ihre Einkünfte, das einzusetzende Vermögen und Ihre Belastungen ergeben.
Das sind insbesondere Gehaltsbelege, Ihr Mietvertrag, Kopien von Unterhaltstiteln,
Kreditverträge, Überweisungsbelege für Schuldentilgung, etc.