Das anrechenbare Einkommen
Grundsätzlich zählt zunächst einmal nur Ihr eigenes
Einkommen und nicht das gesamte Familieneinkommen. Das bedeutet, daß es primär nicht
darauf ankommt, was Ihr Ehepartner bzw. Ihre Kinder verdienen. Allerdings steht nach dem
Gesetz (nämlich § 1360 a) Abs. 4 BGB) dem gering verdienenden Ehegatten, der einen
Prozeß führen muß, gegen den anderen, gut verdienenden Ehegatten ein Unterhaltsanspruch
auf Zahlung der Prozeßkosten zu. Wenn Sie einen solchen Unterhaltsanspruch
haben, ist der Staat nicht verpflichtet, Ihnen Prozeßkostenhilfe zu bewilligen. Einen
solchen Unterhaltsanspruch haben (analog § 1360 a) Abs. 4 BGB) auch die Kinder gegenüber
ihren Eltern, nicht jedoch die Eltern gegenüber ihren Kindern. Wenn Sie selbst also nur
wenig ver-dienen, Ihre Kinder aber sehr gut, dann darf Sie das Gericht nicht auf Ihre
Kin-der verweisen, sondern muß Ihnen Prozeßkostenhilfe erteilen.
In manchen Fällen wird bei der Frage, ob Sie
Prozeßkostenhilfe bekommen können, nicht auf das tatsächlich erzielte, sondern auf das erzielbare
Einkommen geschaut, und zwar in den Fällen, in denen ersichtlich derjenige, der
Prozeßkostenhilfe beantragt, nur deshalb so wenig verdient, weil er in den Genuß
staatlicher Leistungen kommen möchte. Das ist speziell dann der Fall,
- wenn z.B. jemand in Ansehung eines zu erwartenden Prozesses
(z.B. eines Scheidungsverfahrens) seinen Arbeitsplatz kündigt, um
Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen zu können. Dann wird ihm die Prozeßkostenhilfe
nicht bewilligt.
- Wenn jemand, bevor er Prozeßkostenhilfe beantragt, noch
schnell alles was er hat herschenkt bzw. sogar Schulden aufnimmt, um so
die wirtschaftlichen Vor-aussetzungen für staatliche Hilfe zu schaffen.
- Ferner wenn jemand bei seinem Partner, mit dem er in
eheähnlicher Gemeinschaft zusammenlebt, als Angestellter arbeitet und sich nur ein geringes
Gehalt auszahlen läßt. Das Gericht behandelt ihn dann so, wie wenn er ein
angemessenes Gehalt bekäme.
Die Frage, welche Einnahmen nun Einkünfte im Sinne der
Prozeßkostenhilfe - Vorschriften sind, können Sie unserem Einkommens-ABC
entnehmen.