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Plastikarmband zur besseren Registrierung kann nicht vorgeschrieben werden.

Können sie sich vorstellen, dass man Sie dazu zwingen könnte, einen Metallring mit Microchip um den Fußknöchel zu tragen? Der Gesetzgeber plant tatsächlich so etwas in dieser Richtung, nämlich für Straftäter, die eigentlich im Gefängnis sitzen müßten. Weil unsere Gefängnisse überfüllt sind und der Platz im Knast dringend für die richtig schweren Jungs gebraucht wird, stellt man im Moment Überlegungen an, die weniger schweren Fälle nur unter Hausarrest zu stellen. Und damit man sicher sein kann, dass niemand in die Kneipe geht, der eigentlich zu Hause sein müßte, will man die Fußfessel einführen, bei der der Chip elektronisch ein Warnsignal an die nächste Polizeistation schickt, wenn der Arretierte einen Schritt vor die Haustür tut. Eigentlich keine schlechte Idee - spart dem Staat Steuergelder.

Aber können Sie sich vorstellen, dass man Sie dazu zwingen kann, im Urlaub ein grünes Plastikarmband zu tragen? Sowas hat tatsächlich ein Reiseveranstalter versucht. Bei dieser Gesellschaft konnte man All-Inclusive Reisen buchen. Um nun sicherzustellen, dass niemand anders sich im Speisesaal am Buffet bediente, verdonnerte der Veranstalter seine Kunden, sich am Urlaubsort am ersten Tag ein Plastikarmband umlegen zu lassen, das man selbst nicht abnehmen konnte und das einem erst am letzten Tag wieder entfernt wurde. Entweder Armband, oder kein Abendessen. Egal ob beim Essen, beim Schlafen, beim Duschen oder beim Sonnenbaden - Immer war dieses grüne Ding dabei. Wer auswärts essen ging wurde im Lokal belächelt und gefragt, ob das Einheitsessen im Hotel vielleicht nicht schmeckt.

Das ging natürlich einer Reihe von Urlaubern gewaltig gegen den Strich, und gleich nach der Rückkehr von der Reise gab es etliche Prozesse. Die Leute wollten einen Teil des Reisepreises zurück und die Gerichte gaben ihnen auch weitgehend recht. Sie argumentierten, es sei nicht jedermanns Sache, grünen Plastikschmuck zu tragen und schon gar nicht, ihn während des Duschens nicht einmal abnehmen zu können. Und wer laufe schon gern mit einer Art Abzeichen herum, die ihn schon äußerlich als Tourist brandmarkt.

Wegen der Höhe des Betrags, den die Ringträger zurückfordern konnten, waren sich die Gerichte aber nicht einig. Das Amtsgericht Baden-Baden sprach nur 5 % des Reisepreises zu, das Amtsgericht München immerhin 10 %. Das Landgericht Frankfurt sah die Sache ernster und hielt eine Minderung von 50 % für gerechtfertigt. Die Kennzeichnung von Menschen verstoße gegen ganz grundsätzliche Persönlichkeitsrechte, argumentierte das Gericht. Wer als Reiseveranstalter zu solchen Mitteln greife, müssen entsprechend den Preis nachlassen.

Also: Wenn man Sie im Urlaub zwingt, Plastikschmuck anzulegen, dann müssen Sie sich das nicht gefallen lassen - es sei denn... Tja - auch hier gibt es natürlich wieder eine Ausnahme. Wenn nämlich der Reiseveranstalter die Sache mit dem Armband vorher in seine Vertragsbedingungen hineingeschrieben hat und Sie diese Bedingungen durch Unterschrift akzeptiert haben - dann ist Ihnen das Tragen eines solchen Armbandes auch zumutbar. Das haben alle drei Gerichte übereinstimmend so in ihre Urteile hineingeschrieben. Also Vorsicht: Wer All-Inclusive-Reisen bucht, der sollte sich die Reisebedingungen sehr genau durchlesen, sonst droht eventuell vor Ort die Zwangsverschönerung.

Und hier finden Sie die Gerichtsentscheidungen:
- Amtsgericht Baden-Baden
- Amtsgericht München
- Landgericht Frankfurt

 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 13.07.2000

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