Plastikarmband zur besseren
Registrierung kann nicht vorgeschrieben werden.
Können sie sich vorstellen, dass man Sie dazu zwingen
könnte, einen Metallring mit Microchip um den Fußknöchel zu tragen? Der Gesetzgeber
plant tatsächlich so etwas in dieser Richtung, nämlich für Straftäter, die eigentlich
im Gefängnis sitzen müßten. Weil unsere Gefängnisse überfüllt sind und der Platz im
Knast dringend für die richtig schweren Jungs gebraucht wird, stellt man im Moment
Überlegungen an, die weniger schweren Fälle nur unter Hausarrest zu stellen. Und damit
man sicher sein kann, dass niemand in die Kneipe geht, der eigentlich zu Hause sein
müßte, will man die Fußfessel einführen, bei der der Chip elektronisch ein Warnsignal
an die nächste Polizeistation schickt, wenn der Arretierte einen Schritt vor die Haustür
tut. Eigentlich keine schlechte Idee - spart dem Staat Steuergelder.
Aber können Sie sich vorstellen, dass man Sie dazu zwingen
kann, im Urlaub ein grünes Plastikarmband zu tragen? Sowas hat tatsächlich ein
Reiseveranstalter versucht. Bei dieser Gesellschaft konnte man All-Inclusive Reisen
buchen. Um nun sicherzustellen, dass niemand anders sich im Speisesaal am Buffet bediente,
verdonnerte der Veranstalter seine Kunden, sich am Urlaubsort am ersten Tag ein
Plastikarmband umlegen zu lassen, das man selbst nicht abnehmen konnte und das einem erst
am letzten Tag wieder entfernt wurde. Entweder Armband, oder kein Abendessen. Egal ob beim
Essen, beim Schlafen, beim Duschen oder beim Sonnenbaden - Immer war dieses grüne Ding
dabei. Wer auswärts essen ging wurde im Lokal belächelt und gefragt, ob das
Einheitsessen im Hotel vielleicht nicht schmeckt.
Das ging natürlich einer Reihe von Urlaubern gewaltig gegen
den Strich, und gleich nach der Rückkehr von der Reise gab es etliche Prozesse. Die Leute
wollten einen Teil des Reisepreises zurück und die Gerichte gaben ihnen auch weitgehend
recht. Sie argumentierten, es sei nicht jedermanns Sache, grünen Plastikschmuck zu tragen
und schon gar nicht, ihn während des Duschens nicht einmal abnehmen zu können. Und wer
laufe schon gern mit einer Art Abzeichen herum, die ihn schon äußerlich als Tourist
brandmarkt.
Wegen der Höhe des Betrags, den die Ringträger
zurückfordern konnten, waren sich die Gerichte aber nicht einig. Das Amtsgericht
Baden-Baden sprach nur 5 % des Reisepreises zu, das Amtsgericht München immerhin 10 %.
Das Landgericht Frankfurt sah die Sache ernster und hielt eine Minderung von 50 % für
gerechtfertigt. Die Kennzeichnung von Menschen verstoße gegen ganz grundsätzliche
Persönlichkeitsrechte, argumentierte das Gericht. Wer als Reiseveranstalter zu solchen
Mitteln greife, müssen entsprechend den Preis nachlassen.
Also: Wenn man Sie im Urlaub zwingt, Plastikschmuck
anzulegen, dann müssen Sie sich das nicht gefallen lassen - es sei denn... Tja - auch
hier gibt es natürlich wieder eine Ausnahme. Wenn nämlich der Reiseveranstalter die
Sache mit dem Armband vorher in seine Vertragsbedingungen hineingeschrieben hat und Sie
diese Bedingungen durch Unterschrift akzeptiert haben - dann ist Ihnen das Tragen eines
solchen Armbandes auch zumutbar. Das haben alle drei Gerichte übereinstimmend so in ihre
Urteile hineingeschrieben. Also Vorsicht: Wer All-Inclusive-Reisen bucht, der sollte sich
die Reisebedingungen sehr genau durchlesen, sonst droht eventuell vor Ort die
Zwangsverschönerung.
Und hier finden Sie die Gerichtsentscheidungen:
- Amtsgericht Baden-Baden
- Amtsgericht München
- Landgericht Frankfurt