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Beweissicherung 

Es kann natürlich immer sein, daß der örtliche Diensteanbieter dem Reiseveranstalter gegenüber den Mangel leugnet und dieser sich dann gegenüber Ihren Wünschen auf Reisepreisminderung taub stellt. Vor Ort müssen Sie deshalb Vorsorge dafür treffen, daß die Mängel auch im einzelnen nachgewiesen sind. Schreiben Sie sich die Adressen von Zeugen auf, die den Mangel ebenso mitbekommen haben, wie Sie. Fotografieren Sie Mängel, soweit dies möglich ist. Lassen Sie sich, wenn sich die örtliche Reiseleitung darauf einläßt, einen Mangel von dieser schriftlich bestätigen. Lassen Sie sich jedenfalls Ihr Abhilfeverlangen von der Reiseleitung vor Ort schriftlich bestätigen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.03.2000

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