Die Buchung
Häufig werden Sie Ihre Reise über ein Reisebüro als Vermittler buchen. In diesem
Falle gilt: Der Reisevertrag ist erst zustandegekommen, wenn der Reiseveranstalter selbst
die Buchung bestätigt hat. Die Bestätigung muß wiederum nach den Vorgaben des
Gesetzgebers bestimmte Mindestanforderungen über die Merkmale der Reise, den Reisepreis
und die Zahlungsmodalitäten enthalten. Auf jeden Fall muß in der Bestätigung stehen,
wann Sie an- und wann Sie abreisen. Es muß der Urlaubsort bezeichnet und sämtliche im
Reisepreis enthaltenen Leistungen einschl. vereinbarter Sonderwünsche aufgeführt sein.
Wenn feststeht, daß Sie einen Prospekt erhalten haben (wenn Sie beispielsweise nach einer
Bestell-Nummer im Prospekt buchen), dann darf sich der Reiseveranstalter bei der
Buchungsbestätigung auf den Prospekt und dessen Angaben beziehen.
Für kurzfristig gebuchte "Last-Minute-Reisen" können hiervon Ausnahmen
gelten. In diesem Falle kann der Reiseveranstalter oft die zur Verfügung stehenden
Kontingente nicht ganz genau einschätzen und sich beispielsweise hinsichtlich Flugzeit
oder Hotel kurzfristige Änderungen vorbehalten.