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Die Buchung 

Häufig werden Sie Ihre Reise über ein Reisebüro als Vermittler buchen. In diesem Falle gilt: Der Reisevertrag ist erst zustandegekommen, wenn der Reiseveranstalter selbst die Buchung bestätigt hat. Die Bestätigung muß wiederum nach den Vorgaben des Gesetzgebers bestimmte Mindestanforderungen über die Merkmale der Reise, den Reisepreis und die Zahlungsmodalitäten enthalten. Auf jeden Fall muß in der Bestätigung stehen, wann Sie an- und wann Sie abreisen. Es muß der Urlaubsort bezeichnet und sämtliche im Reisepreis enthaltenen Leistungen einschl. vereinbarter Sonderwünsche aufgeführt sein. Wenn feststeht, daß Sie einen Prospekt erhalten haben (wenn Sie beispielsweise nach einer Bestell-Nummer im Prospekt buchen), dann darf sich der Reiseveranstalter bei der Buchungsbestätigung auf den Prospekt und dessen Angaben beziehen. 

Für kurzfristig gebuchte "Last-Minute-Reisen" können hiervon Ausnahmen gelten. In diesem Falle kann der Reiseveranstalter oft die zur Verfügung stehenden Kontingente nicht ganz genau einschätzen und sich beispielsweise hinsichtlich Flugzeit oder Hotel kurzfristige Änderungen vorbehalten.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.03.2000

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