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Roulettereisen - keine Unterbringung in einem FKK-Hotel

Wer heutzutage in den Urlaub fährt, der bucht am besten Last - Minute. Der Preisvorteil ist eminent, und dafür nimmt man auch gern mal in Kauf, dass man eigentlich nicht da landet, wo man eigentlich hin wollte sondern an einem anderen Ort, der bei näherer Betrachtung aber auch nicht weniger schön ist. Für manche stellt das sogar einen Reiz dar - einfach Urlaub nehmen und erst im letzten Moment wissen, wohin die Reise geht.

Mit diesem Reiz machen jetzt einige Reiseunternehmer noch einmal ein besonderes Geschäft. Bei ihnen kann man sogenannte Roulette-Reisen buchen, also Reisen, bei denen zwar der Preis feststeht und eventuell auch noch die Hotelkategorie, aber nicht der Urlaubsort und das Hotel selbst. Das bestimmt der Reiseveranstalter nach Belieben und teilt einem den Urlaubsort erst wenige Tage vor Reiseantritt mit, und das Hotel bekommt man oft erst am Urlaubsort zugewiesen. Manchmal erlebt man damit sehr positive Überraschungen, aber zum Teil kann man sich auch in Situationen wiederfinden, auf die man nun so gar nicht gefaßt ist.

Ein Ehepaar aus Düsseldorf hatte so eine Roulette-Reise gebucht und mußte vor Ort feststellen, dass es sich bei dem zugewiesenen Hotel um ein sogenanntes FKK -Hotel handelte. Diese Kategorie Hotels zeichnet sich dadurch aus, dass man auf dem Hotelgelände nicht nur textilfrei seinen Sonnenhunger stillen kann. Darüberhinaus läuft auch der übrige Tag textilfrei ab. Essen, Trinken, Sport, gesellige Veranstaltungen - alles findet ebenso ungezwungen wie unbekleidet statt. Im Übrigen wird einem von der Hotelleitung nahegelegt, sich in gleicher Weise zu entblättern und mitzutun. Schließlich ist man ja in einem FKK-Hotel. Damit hatte nun unser Ehepaar aus Düsseldorf gewisse Probleme. Es war nicht gewohnt, mit soviel Haut auf einmal konfrontiert zu sein und schon gar nicht, selber so viel Haut zu zeigen. Ihnen war die Sache unangenehm. Die Hotelleitung wies zwar daraufhin, dass im Speisesaal Abends nach 20 Uhr immerhin Bekleidungszwang herrsche und man ja dann immerhin Abends essen könne, wenn man sich tagsüber den Gepflogenheiten nicht anpassen wolle. Aber das reichte dem Ehepaar natürlich nicht. Nach Rückkehr aus dem Urlaub machte man eine Reisepreisminderung von 50 % geltend, und das AG Düsseldorf gab dem Ehepaar recht. Auch wer eine Roulette-Reise buche, der müsse nicht damit rechnen, in einem FKK-Hotel zu landen. das sei schließlich nicht jedermanns Geschmack, aber jeder habe ein Recht darauf, seinen Urlaub in Ruhe zu verbringen, ohne sich von nackten Tatsachen gestört fühlen zu müssen. Die Hälfte des Reisepreises bekamen die Eheleute also wieder zurück.

Leider hat auch diese Gerichtsentscheidung wieder einen kleinen Haken. Das Amtsgericht Düsseldorf hat nämlich in seinen Entscheidung hineingeschrieben, dass etwas anderes gegolten hätte, wenn der Reiseveranstalter in seine e hineingeschrieben hätte, dass man bei Buchung einer Roulette-Reise damit rechnen muß, eventuell auch in einem FKK-Hotel zu landen. Also heißt es aufpassen und das Kleingedruckte lesen, wenn man sich auf derlei Buchungen einläßt, andernfalls wird man mit nackten Tatsachen leben müssen.

Die Entscheidung des AG Düsseldorf finden Sie hier im Wortlaut.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 13.07.2000

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