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Haftung für Unfälle und dergleichen 

Der Reiseveranstalter haftet Ihnen natürlich nicht für alles, was Ihnen während des Urlaubes geschieht, immerhin aber für Schäden, die für ihn tätige Personen verursachen (ein Hotelpage beschädigt Ihren Koffer) bzw. für Schäden, die wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen (beispielsweise an der Hotelanlage) entstanden sind. Ist z.B. die Brüstung eines Hotelbalkons zu niedrig und entspricht nicht den Sicherheitsvorschriften und fallen Sie deshalb vom Balkon, ist der Reiseveranstalter zum Ersatz verpflichtet. 

Ihr gewöhnliches Unfallrisiko trägt der Reiseveranstalter aber nicht. Beispielsweise haftet er nicht dafür, wenn Ihnen zu heißer Kaffee eingeschenkt wird und Sie sich den Mund verbrennen. Er haftet auch nicht dafür, wenn Sie während des Urlaubes in der Badewanne des Hotels ausrutschen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.03.2000

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