Reiserücktritt bei
Lawinengefahr
Kein Mensch kann wissen, wenn er im Dezember für Februar im
Stubaital oder in Hintertux einen Schiurlaub bucht, ob dort um die Zeit dann gerade
Lawinengefahr herrschen wird. Also bleibt nur, einfach auf gut Glück zu buchen und sich
ein paar Tage vor der Abreise zu entscheiden, ob's brenzlig ist oder nicht.
Aber was macht man denn nun, wenn einem das zuständige
Tourismusbüro zwei Tage vor der Abreise mitteilt, daß am Urlaubsort Lawinengefahr
herrscht und dort alles in höchster Alarmbereitschaft ist? Am besten ist es wohl, zu
Hause zu bleiben. Aber was ist dann mit der Hotelbuchung? Muß das Zimmer trotzdem bezahlt
werden? Oder kann ich auf die Schnelle per Fax noch kündigen?
Mit dieser Rechtsfrage hat sich ausgerechnet ein Gericht aus
dem Flachland, nämlich das Amtsgericht Herne-Wanne ( NJW 1999, S. 3495) befaßt. Und es
ist zu dem Ergebnis gekommen, daß es tatsächlich möglich ist, das Hotelzimmer noch
kurzfristig zu kündigen. In dem Fall, der zu entscheiden war, hatten die Urlauber im
Februar 1999 eine Hotelbuchung im Kleinwalsertal zwei Tage vor Reiseantritt noch
storniert, weil dort Lawinenwarnstufe 5 herrschte, also die höchste Stufe. Es war
unmittelbar mit dem Abgang von Lawinen zu rechnen und damit, daß das Dorf von der
Außenwelt abgeschnitten werden konnte. In einer solchen außerordentlichen Situation - so
das Gericht - in der ein Reisender unmittelbar Schäden für seine Gesundheit befürchten
müsse, sei es möglich, dem Hotel abzusagen und - die Hotelmiete muß in diesem Fall dann
auch nicht bezahlt werden. Übrigens kam es dann im Kleinwalsertal Gott sei Dank nicht zu
einer Katastrophe. Aber darauf kam es nach Ansicht des Richters auch gar nicht an. Die
Urlauber durften schon deshalb kündigen, weil der Ernstfall drohte - unabhängig davon,
ob er dann auch eintrat.
Also: Wenn's wirklich gefährlich wird - Brettl lieber im
Keller lassen und den Schiurlaub stornieren, so ärgerlich das auch sein mag. Stattdessen
können Sie sich im Reisebüro ja schon mal schlau machen, welche Angebote es denn an
Ostern für die Toskana oder für Lanzarote gibt.
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