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Reisemängel – was ist mangelhaft und was nicht? 

Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn Sie am Urlaubsort nicht das vorfinden, was Sie üblicherweise aufgrund der Angaben im Katalog erwarten konnten. Beachten Sie auch hier wieder: Die Reise darf im Katalog "geschönt" dargestellt werden. Besteht jedoch der zugesicherte "Blick aufs Meer" lediglich aus einem im Hotelzimmer aufgehängten Brandungsfoto, ist die Reise jedenfalls mangelhaft. 

In folgenden Fällen kann u.a. ein Reisemangel vorliegen: 

  • Der Rückflug wird um einen Tag verschoben (insbesondere vorverlegt!)
  • Der Flug ist überbucht
  • Ihr Gepäck geht verloren oder kommt zu spät im Hotel an
  • Das Hotel ist überbucht
  • Sie werden statt in einem gebuchten Bungalow in einem Hotelzimmer untergebracht
  • Im Rahmen einer Roulettereise werden Sie in einem FKK-Hotel untergebracht
  • Ihr Hotel befindet sich gar nicht am Urlaubsort, sondern woanders
  • Das Essen im Hotel ist verdorben
  • Man schreibt Ihnen vor, daß Sie zur besseren Registrierung ein Plastikarmband tragen müssen
  • Es fehlt der Swimmingpool oder der Tennisplatz oder eine andere derartige Nebeneinrichtung
  • Das Hotel ist weiter vom Strand entfernt als im Prospekt beschrieben
  • Ein wesentlicher Programmteil der gebuchten Reise (z.B. Kreuzfahrt, Rundreise) fällt aus.
  • Im Hotelzimmer befindet sich mehr Ungeziefer als landesüblich in einem Hotelzimmer tolerierbar.
  • Die Bettwäsche ist schmutzig.
  • Es fallen Mahlzeiten aus oder Sie müssen lange auf das Essen warten
  • In der Nähe des Hotels befindet sich eine Lärmquelle (Flughafen, belebte Verkehrsstraße, Baustelle), auf die im Prospekt nicht hingewiesen wurde.
  • Die im Prospekt zugesagte Reiseleitung existiert nicht
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Folgende Sachverhalte wurden von der Rechtsprechung nicht als Mängel angesehen: 

  • Eine mehrstündige Verspätung des Abfluges
  • Unzureichendes Catering (also eine mangelhafte Verpflegung an Bord)
  • Ihnen wird ein Platz im Raucherbereich des Flugzeuges zugewiesen; Sie haben sich im Vertrag keinen Nichtraucherplatz zusichern lassen.
  • Der Reiseveranstalter wechselt die Fluggesellschaft, hat sich dies im Vertrag aber vorbehalten
  • Im Hotelzimmer befinden sich sich zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes (vgl. hierzu die legendäre Entscheidung des AG Mönchengladbach, NJW 1995, S. 484).
  • Sie haben aufgrund des Verzehrs einheimischer Speisen eine Magenverstimmung erlitten
  • An alle Teilnehmer einer Gruppenreise wird einheitliches Essen ausgegeben
  • Das Hotelpersonal ist unfreundlich
  • Ihr Tisch im Speisesaal ist ungünstig gelegen
  • Sie dürfen Ihren Hund nicht mit in den Speisesaal nehmen ( vgl. die entspr. Entscheidung des LG Frankfurt)
  • Die Unterkunft ist "hellhörig"
  • In der Unterkunft gibt es einzelne Insekten
  • In südlichen Ländern fällt gelegentlich der Strom aus
  • Der Strand ist ortsüblich verschmutzt
  • Sie haben ein Stadthotel gebucht und sind mit normalem Straßenlärm konfrontiert
  • In einem Badesee befinden sich Frösche und Fische 

Ob jeweils im Einzelfall ein Mangel vorliegt, richtet sich danach, was Sie nach dem Reiseprospekt an örtlichen Gegebenheiten vernünftiger Weise erwarten können. Für eine Billigreise gelten natürlich andere Maßstäbe als für ein 5-Sterne-Hotel.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 13.07.2000

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