Stornierung der Reise vor
Reiseantritt
Zwar sind es erst wenige Leute, die einfach ihre Sachen packen und zum Flughafen
hinausfahren, um dort spontan zu entscheiden, wohin sie fliegen. Allerdings wird die
Anzahl der kurzfristig gebuchten Reisen immer größer. Im Moment ist es jedoch noch der
Regelfall, daß eine Reise längerfristig vorgebucht wird. Haben Sie das getan, kann
natürlich in der Zwischenzeit einiges passieren. Evtl. sind Sie aus gesundheitlichen oder
sonstigen persönlichen Gründen (Ihre Oma ist gestorben und Sie müssen zur Beerdigung)
nicht mehr in der Lage, die Reise anzutreten. In diesem Falle sind Sie berechtigt, den
Reisevertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Gegenzug ist der Reiseveranstalter
allerdings berechtigt, von Ihnen eine Stornogebühr zu verlangen. Diese wird meistens in
Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet und erhöht sich schrittweise, je kürzer vor
Reiseantritt Sie noch stornieren (denn umso schwieriger ist es für den Reiseveranstalter,
die Reise noch an jemand anders abzusetzen).
Für gewisse Risiken können Sie sich gegen diese Zahlung der Stornogebühr versichern.
Werden Sie beispielsweise krank oder stirbt einer der Reisepartner, übernimmt eine
Reisekosten-Rücktrittsversicherung die Stornogebühren. Solche Versicherungen sind nicht
teuer und da man gegen Schicksalsschläge ja nicht gefeit ist bei teuereren
Reisen jedenfalls zweckmäßig.
Haben Sie sich nicht versichert und finden Sie aber stattdessen jemanden, der für Sie
gerne verreisen würde, muß der Reiseveranstalter im Normalfall lt. Gesetz diese
Ersatzperson akzeptieren. Er darf dann von Ihnen nur die Mehrkosten für eine Umbuchung
auf eine andere Person verlangen (die in aller Regel geringer sein wird, als die Kosten
eine Stornierung). Den "Ersatzmann" kann der Reiseveranstalter aber ablehnen,
wenn er aus persönlichen Gründen für die Reise nicht geeignet ist (er ist
beispielsweise ansteckend erkrankt oder ihm fehlen notwendige Impfungen).