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Soforthilfe - Versicherung

Diese Zusatzversicherung ist nicht in jedem Falle unbedingt sinnvoll. Sie sollten jedenfalls prüfen, ob Sie nicht durch Ihre eigene Krankenversicherung bzw. eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung oder einen Schutzbrief schon entsprechend abgesichert sind. 

Die Soforthilfeversicherung erbringt folgende Leistungen: 

  • Werden Sie am Unfallort krank, werden für Arztbehandlung und Krankenhäuser Vorschüsse geleistet, die Sie jedoch alsbald nach der Heimkehr, nämlich in der Regel einen Monat später zurückzahlen müssen.
  • Liegen Sie im Ausland länger als 5 Tage im Krankenhaus, zahlt die Soforthilfe-Versicherung die Anreise einer nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort, wobei nur die Kosten für das Beförderungsmittel übernommen werden. Sie können sich also bei längerdauerndem Krankenhausaufenthalt im Ausland von einem Verwandten besuchen lassen.
  • Werden Sie im Ausland krank, übernimmt die Soforthilfeversicherung den Rücktransport.
  • Benötigen Sie im Ausland plötzlich besondere Arzneimittel (Beispiel: Spezielle Tabletten befanden sich in einer Reisetasche, die verlorengegangen ist) übernimmt die Soforthilfeversicherung die Beschaffung dieser Arnzeimittel und die Versendung an Sie. Die Kosten dafür müssen Sie jedoch nach Rückkehr von der Reise zurückzahlen.
  • Werden Sie am Urlaubsort bestohlen, gibt Ihnen die Soforthilfe-Versicherung ein Darlehen für die Beschaffung notwendiger Dinge.
  • Geraten Sie vor Ort mit den Behörden in Konflikt, werden u.U. Anwaltskosten und Strafkautionen vorgeschossen. Auch diese Beträge müssen Sie dann nach dem Urlaub zurückerstatten.
  • Müssen Sie infolge eines Unfalles gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernimmt die Soforthilfeversicherung die Kosten dafür bis zu einem Betrag von DM 10.000,00. Diese Kosten müssen Sie nicht zurückerstatten. 

Sie sehen: Ein gut Teil der Leistungen kann durchaus bereits von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder von Ihrer Krankenversicherung abgesichert sein. Bevor Sie also eine solche Soforthilfe-Versicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht anderweit bereits entsprechend versichert sind.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 05.07.1998

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