Zahlung des Reisepreises
Nach dem Gesetz ist der Reisepreis eigentlich erst fällig, wenn Sie wieder zu
Hause sind, also nach dem Ende der Reise. Dem dadurch entstehenden finanziellen Risiko
versuchen die Reiseveranstalter zu entkommen, indem sie den Reisepreis vorab verlangen,
bzw. wenn die Reise bereits länger vor Antritt gebucht ist, eine anteilige Vorauszahlung
verlangen. Die Verauszahlung von mehr als DM 500,00 kann der Reiseveranstalter nur
verlangen, wenn er Ihnen für den Fall seiner evtl. Pleite eine entsprechende Sicherheit
verschafft. Dies kann eine Ihnen gegenüber entsprechend nachgewiesene Versicherung sein
oder aber ein gegenüber einer Bank gültiger Sicherungsschein. Wenn Sie also
Vorauszahlungen in erheblichem Umfang leisten, bestehen Sie auf jeden Fall auf einer
Sicherung nach § 651 k BGB.
Zwar vom Gesetz nicht vorgeschrieben aber sinnvoll ist es weiter, die Zahlung des
vollständigen Reisepreises von der Aushändigung der Reisepapiere (Flugticket,
Hotelgutschein, etc.) abhängig zu machen.