Welche Streitigkeiten kann ich nicht versichern?
Abgesehen von den üblichen Ausschlüssen, wie Naturkatastrophen und
Kernenergie-Schäden sind in der Rechtsschutzversicherung generell (also nicht nur bei
einzelnen Gesellschaften!) gewisse Rechtsstreitigkeiten vom Versicherungsschutz
grundsätzlich ausgenommen. Sie zeichnen sich alle dadurch aus, daß die Prozeßkosten
besonders teuer sind.
Im Einzelnen:
- Für Familienrechtssachen, insbesondere Scheidungen, stehen
Rechtsschutzversicherungen nicht gerade. Je nach Versicherungsvertrag können Sie
allenfalls in solchen Rechtsangelegenheiten eine Beratung durch einen Rechtsanwalt gezahlt
bekommen. Wird aus dieser Beratung dann aber ein richtiger Streitfall, übernimmt die
Versicherung auch die Beratungsgebühr nicht.
- Ebenso verhält es sich in Erbschaftssachen. Auch
Erbschaftsstreitigkeiten sind nicht versichert. Sie dürfen je nach Versicherungsvertrag
allenfalls eine anwaltschaftliche Beratung in Anspruch nehmen, die nicht in Zusammenhang
mit einem Rechtsstreit stehen darf.
- Zwar gibt es eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Selbständige und
Gewerbetreibende. In aller Regel umfaßt sie aber im wesentlichen nur einen
Arbeitsrechtsschutz und einen Rechtsschutz für Unfälle und Strafverfahren. Will der
Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende beispielsweise Honorare oder Werklöhne
gerichtlich eintreiben, zahlt hier die Rechtsschutzversicherung in aller Regel nicht. Weil
sich dieses Risiko als sehr kostenintensiv herausgestellt hat, wird es von deutschen
Rechtsschutzversicherern grundsätzlich nicht mehr abgedeckt. Es bleibt zu hoffen, daß
sich mit der Öffnung des EG-Marktes ausländische Gesellschaften finden, die mit
entsprechenden Angeboten für eine Auflockerung des Markes sorgen.
|