LOGO3.GIF (1537 Byte)Rechtsschutzversicherung -

Wann ist sie sinnvoll?

 

Welche Streitigkeiten kann ich nicht versichern?

 Abgesehen von den üblichen Ausschlüssen, wie Naturkatastrophen und Kernenergie-Schäden sind in der Rechtsschutzversicherung generell (also nicht nur bei einzelnen Gesellschaften!) gewisse Rechtsstreitigkeiten vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgenommen. Sie zeichnen sich alle dadurch aus, daß die Prozeßkosten besonders teuer sind.

 Im Einzelnen: 

  • Für Familienrechtssachen, insbesondere Scheidungen, stehen Rechtsschutzversicherungen nicht gerade. Je nach Versicherungsvertrag können Sie allenfalls in solchen Rechtsangelegenheiten eine Beratung durch einen Rechtsanwalt gezahlt bekommen. Wird aus dieser Beratung dann aber ein richtiger Streitfall, übernimmt die Versicherung auch die Beratungsgebühr nicht.
  • Ebenso verhält es sich in Erbschaftssachen. Auch Erbschaftsstreitigkeiten sind nicht versichert. Sie dürfen je nach Versicherungsvertrag allenfalls eine anwaltschaftliche Beratung in Anspruch nehmen, die nicht in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit stehen darf.
  • Zwar gibt es eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Gewerbetreibende. In aller Regel umfaßt sie aber im wesentlichen nur einen Arbeitsrechtsschutz und einen Rechtsschutz für Unfälle und Strafverfahren. Will der Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende beispielsweise Honorare oder Werklöhne gerichtlich eintreiben, zahlt hier die Rechtsschutzversicherung in aller Regel nicht. Weil sich dieses Risiko als sehr kostenintensiv herausgestellt hat, wird es von deutschen Rechtsschutzversicherern grundsätzlich nicht mehr abgedeckt. Es bleibt zu hoffen, daß sich mit der Öffnung des EG-Marktes ausländische Gesellschaften finden, die mit entsprechenden Angeboten für eine Auflockerung des Markes sorgen.

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 24.07.1998

 

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