LOGO3.GIF (1537 Byte)Rechtsschutzversicherung -

Wann ist sie sinnvoll?

 

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung? - Wartefrist - Erfolgsaussichten

 Normalerweise tritt die Versicherung für Vorfälle ein, die mehr als drei Monate nach Abschluß des Versicherungsvertrages passieren. Während der ersten drei Monate zahlen Sie also schon die Prämie, genießen aber noch keinen Versicherungsschutz. Dieser "Puffer" ist deshalb eingebaut, damit Sie sich nicht für einen speziellen Fall rechtsschutzversichern können, um anschließend die Versicherung sofort wieder zu kündigen. 

Die Wartefrist gilt aber nicht, wenn Sie Schadenersatzansprüche (z.B. aus einem Verkehrsunfall) geltend machen wollen oder wenn Sie in einer Straf- oder Bußgeldsache einen Strafverteidiger brauchen. Für derartige Vorfälle sind Sie ab Versicherungsbeginn schon versichert. 

Die Rechtsschutzversicherung zahlt ferner nur, wenn das, was Sie vorhaben, auch Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. "Mutwillig" ist es z.B., eine restliche Miete in Höhe von DM 3,80 einzuklagen oder wegen eines Parktickets von nur DM 10,00 incl. Hauptverhandlung Anwaltsgebühren in Höhe von fast DM 1.000,00 anfallen zu lassen. 

Oft hängt die Beurteilung der Erfolgsaussichten davon ab, wie Sie der Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit schildern. Wenn die Sache etwas komplizierter ist, dürfte es zweckmäßig sein, dies bereits durch den Anwalt erledigen zu lassen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 24.07.1998

 

Zurück
Zurück zu Verkehrsrecht-Online
Zurück zum
Inhaltsverzeichnis
Zur Homepage der
Kanzlei Kaßing
Emails an uns