Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung? - Wartefrist -
Erfolgsaussichten
Normalerweise tritt die Versicherung für Vorfälle ein, die mehr als drei
Monate nach Abschluß des Versicherungsvertrages passieren. Während der ersten drei
Monate zahlen Sie also schon die Prämie, genießen aber noch keinen Versicherungsschutz.
Dieser "Puffer" ist deshalb eingebaut, damit Sie sich nicht für einen
speziellen Fall rechtsschutzversichern können, um anschließend die Versicherung sofort
wieder zu kündigen.
Die Wartefrist gilt aber nicht, wenn Sie Schadenersatzansprüche (z.B. aus einem
Verkehrsunfall) geltend machen wollen oder wenn Sie in einer Straf- oder Bußgeldsache
einen Strafverteidiger brauchen. Für derartige Vorfälle sind Sie ab Versicherungsbeginn
schon versichert.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt ferner nur, wenn das, was Sie vorhaben, auch
Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. "Mutwillig" ist es z.B., eine
restliche Miete in Höhe von DM 3,80 einzuklagen oder wegen eines Parktickets von nur DM
10,00 incl. Hauptverhandlung Anwaltsgebühren in Höhe von fast DM 1.000,00 anfallen zu
lassen.
Oft hängt die Beurteilung der Erfolgsaussichten davon ab, wie Sie der
Rechtsschutzversicherung die Angelegenheit schildern. Wenn die Sache etwas komplizierter
ist, dürfte es zweckmäßig sein, dies bereits durch den Anwalt erledigen zu lassen.