LOGO3.GIF (1537 Byte)Restschuldbefreiung

Lichtblick für redliche Schuldner

 

In sieben Jahren schuldenfrei

Die derzeitige Rechtslage gibt jemandem, der hoch verschuldet ist, praktisch keine Chance, je wieder auf die Füße zu kommen. Dies ist besonders hart für Leute, die für ihren Schuldenberg eigentlich gar nichts können.
Man denke nur an den jungen Schreinermeister, dessen Betrieb sich ausgezeichnet entwickelte, bis er einen schweren Verkehrsunfall erlitt, der ihn in die Frührente zwang. Zuvor hatte er jedoch bei seiner Bank einen Kredit über mehrere hunderttausend Mark aufgenommen, mit dem er Präzisionswerkzeuge für seine Schreinerei finanziert hatte. Die Geräte waren - da jetzt gebraucht - nur noch für einen Bruchteil ihres Wertes wieder zu verkaufen. Übrig blieb ein Berg von Schulden, der mit der Rente definitiv nicht abzuzahlen ist. Evtl. Erlöse aus Nebenjobs würden ebenfalls komplett für die Schuldentilgung draufgehen. Konkurs und Offenbarungseid helfen da nicht weiter, weil hierdurch die Forderungen der Gläubiger nicht erlöschen. Der unglücklich in Not Geratene wäre sein Leben lang von seinen Schulden belastet ohne Aussicht darauf, jemals - zumindest in finanzieller Hinsicht - wieder ein normales Leben führen zu können.

Für Fälle wie diesen tritt ab dem 01.01.1999 ein neues Gesetz in Kraft, nämlich die Insolvenzordnung. Diese sieht für Fälle, wie den oben geschilderten (und auch für "normale Verbraucherinsolvenzen") die Möglichkeit vor, unter bestimmten Umtänden nach einer 7 - jährigen Wohlverhaltensperiode seine Schulden los zu werden. Dieses Gesetz wird auch für Personen gelten, die bereits vor dem 01.01.1999 hohe Schulden hatten. Was Sie tun müssen, um in den Genuß der Restschuldbefreiung zu kommen, erfahren Sie auf diesen Seiten. Hier wird vor allem das "Verbraucherinsolvenzverfahren" erläutert, also das Verfahren, das jeder "Otto-Normal-Verbraucher" zur Schuldenbefreiung durchführen lassen kann:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 21.07.1998

 

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