Lichtblick für redliche Schuldner |
In sieben Jahren schuldenfrei Die derzeitige Rechtslage gibt jemandem, der hoch verschuldet
ist, praktisch keine Chance, je wieder auf die Füße zu kommen. Dies ist besonders hart
für Leute, die für ihren Schuldenberg eigentlich gar nichts können. Für Fälle wie diesen tritt ab dem 01.01.1999 ein neues Gesetz in Kraft, nämlich die Insolvenzordnung. Diese sieht für Fälle, wie den oben geschilderten (und auch für "normale Verbraucherinsolvenzen") die Möglichkeit vor, unter bestimmten Umtänden nach einer 7 - jährigen Wohlverhaltensperiode seine Schulden los zu werden. Dieses Gesetz wird auch für Personen gelten, die bereits vor dem 01.01.1999 hohe Schulden hatten. Was Sie tun müssen, um in den Genuß der Restschuldbefreiung zu kommen, erfahren Sie auf diesen Seiten. Hier wird vor allem das "Verbraucherinsolvenzverfahren" erläutert, also das Verfahren, das jeder "Otto-Normal-Verbraucher" zur Schuldenbefreiung durchführen lassen kann:
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© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 21.07.1998