LOGO3.GIF (1537 Byte)Das Schlichtungsverfahren in Bayern


Wer ist Schlichter im Sinne des Gesetzes?

Einigen können Sie sich im Prinzip vor jedem, den Sie als Schlichter oder Schiedsrichter anrufen. Wenn Sie aber das Schlichtungsverfahren brauchen, um hinterher einen vollstreckbaren Titel zu haben bzw. um hinterher mit dem gleichen Streitstoff noch vor Gericht gehen zu können (weil Sie sich nicht geeinigt haben), dann müssen Sie das Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchführen. Solche Stellen sind: 

  • Jeder Notar
  • Die Rechtsanwälte, die von der Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen worden sind (u.A. der Schreiber dieser Zeilen)
  • Sonstige offiziell zugelassene Gütestellen, sofern sie vom Präsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts anerkannt wurden.  

Einen Schlichter in Ihrer Nähe finden Sie, wenn Sie beim Schlichtungstelefon der Landesnotarkammer Bayern unter der Service-Nr.: 0800-6682748 anrufen oder auf die Web-Seite der bayerischen Notare (www.notare.bayern.de) schauen. Als Rechtsanwälte zugelassene Schlichter finden Sie auf den Internetseiten der bayerischen Rechtsanwaltskammern(z.B. der Kammer München ).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert am 27.10.2000

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