Beifahrer-Airbags und Kindersitze
Eigentlich gehören Kinder ja auf den Rücksitz
- gut angeschnallt im amtlich zugelassenen Kindersitz, der "eine mit einem
sogenannten "E"-Zeichen versehene Rückhalteeinrichtung" sein muß. Andere
Sitze sind in Deutschland nicht zulässig.
Was macht man aber, wenn die lieben Kleinen unterm Fahren im Fond das Randalieren
anfangen, sich abschnallen, herumkrabbeln, die Toilettenpapierrolle abwickeln... Mal eben
schnell umdrehen und für Ordnung sorgen ist auch bei Tempo 30 schon überaus gefährlich,
und schnell mal anhalten ist häufig nicht möglich. Also haben viele leidgeprüfte Eltern
einen Mittelweg gesucht und das Kind samt Kindersitz auf dem Beifahrersitz verstaut -
allzeit zugriffsbereit und fern der Klorolle. Das ist auch zulässig, wenn der Kindersitz
entgegen der Fahrtrichtung angebracht wird - jedoch gibt es dazu jetzt eine Ausnahme:
Ist nämlich Papi hergegangen und hat zum Zwecke
größerer Familiensicherheit zusätzliches Geld in einen Beifahrer-Airbag investiert,
dürfen Kinder in der oben beschreibenen Weise nicht mehr auf dem Beifahrersitz
transportiert werden. Der Grund dafür ist einleuchtend: Werden bei einem Unfall die
Arbags ausgelöst, schlägt der Beifahrer-Airbag dem Kind wie eine Riesenfaust ins Genick
- und lebensgefährliche Verletzungen können die Folge sein.
Seit 1.9.1997 ist es deshalb verboten, Kinder
auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung zu transportieren, wenn das Auto einen
Beifahrerairbag hat. Wer's dennoch tut, wird im Falle des Erwischtwerdens (eigentlich viel
zu milde) mit einem Verwarnungsgeld von DM 40,00 belegt.
Nun ist jedoch für den ungeübten und
oberflächlichen Betrachter nicht ohne weiteres erkennbar, ob ein Auto einen
Beifahrer-Airbag hat oder nicht. Deshalb müssen in solchen Fahrzeugen seit dem 1.9.1997 deutlich
sichtbar Aufkleber angebracht sein, die auf das Vorhandensein eines solchen
Airbags hinweisen und das fahrtrichtungsverkehrte Anbringen von Kindersitzen verbieten.
Diese Aufkleber müssen in etwa so aussehen:

Haben Sie ein Fahrzeug mit Beifahrer-Airbag und erwischt man
Sie ohne Aufkleber, sind Sie mit 20,00 DM Verwarnungsgeld dabei.
Sollte sich jetzt Ihre Stirn sorgenvoll in Falten legen, weil Sie zwar stolzer
Beifahrerairbagsbesitzer sind, wegen des Aufklebers aber ein schlechtes Gewissen haben:
Bewahren Sie Ruhe! Gut sichtbar heißt nämlich nicht, daß sich der Aufkleber auf der
Armaturenbrettverkleidung direkt vor der Nase des Beifahrers befinden muß. Die Polizei Bayern informiert auf
ihren Internet-Seiten über folgende Alternative: "Wer die Airbag-Abdeckung am
Armaturenbrett nicht bekleben will, kann ihn z. B. auch so anbringen, daß er bei
geöffneter Beifahrertür deutlich sichtbar ist. Das ist möglich etwa seitlich am
Armaturenbrett, im Türfalz oder auf der mittleren Türsäule."
Normalerweise bringen Hersteller von Fahrzeugen mit Beifahrer-Airbag den Aufkleber
seitlich rechts am Armaturenbrett an. Öffnen Sie doch beim nächsten Einsteigen einmal
kurz die Beifahrertüre Ihres Wagens und schauen Sie nach. Eigentlich müßte sich
unschwer ein Aufkleber finden lassen, auf den Sie bisher nur noch nie richtig geachtet
haben, wobei sich die Frage erhebt, ob hier das Merkmal der deutlichen Sichtbarkeit denn
wirklich erfüllt ist. Sei's drum: Die Polizei ist zufrieden und Sie wissen ja ab jetzt
Bescheid, daß Sie Ihren Nachwuchs anderweit verstauen müssen.
Findet sich aber weit und breit kein Aufkleber, dann sollten Sie sich zur Vermeidung des
erwähnten Bußgeldes umgehend einen beschaffen. Es gibt ihn sicher beim ADAC und mit
hoher Wahrscheinlichkeit in Ihrer Kfz.-Werkstatt (denn die Werkstätten erhalten die
Aufkleber von ihrer Innung). Die sonstigen Bezugs-Hinweise auf den Seiten der Polizei Bayern sind mit Vorsicht zu
genießen. Eine Umfrage des Münchner Radiosenders Relax-FM
ergab, daß die Aufkleber nur bei der Polizei in Schwabing zu bekommen waren (und
auch dort waren sie gerade aus). Die übrigen Dienststellen wußten entweder zunächst gar
nicht, um was es sich handelte oder meinten unwirsch, sie seien für so was nicht
zuständig und verwiesen an Tankstellen und den ADAC. Eine Nachfrage bei Tankstellen
ergab, daß nur etwa jede fünfte den Aufkleber vorrätig hat.