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Unfall mit Auslandsberührung

Jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, ist in einer unerfreulichen Situation. Man hat sich plötzlich, ohne etwas dafür zu können, einen Haufen Ärger und Laufereien eingehandelt und schon bei einem "normalen" Unfall mit klarer Haftungslage dauert es zum Teil mehrere Monate, bis die Sache endgültig ausgestanden und vergessen ist. Besonders problematisch ist die Abwicklung von Unfällen, bei denen der Unfallpartner ein Ausländer ist. Denn dieser wird in aller Regel auch im Ausland versichert sein. Grenzüberschreitende Schadensregulierungen sind zwar häufig nicht wesentlich komplizierter als solche im Inland, gestalten sich aber zeitlich wesentlich aufwendiger. Sobald man mit dem Ausland korrespondieren muß, kann es Monate dauern, bis man überhaupt irgendeine Auskunft bekommt. Irgendwie hat man dann den Eindruck, daß der Balkan bereits hinter Salzburg, Sibirien direkt hinter Frankfurt an der Oder und der Polarkreis direkt hinter Flensburg anfängt. 

Damit Sie im Falle eines Unfalles mit Auslandsberührung Ihren Ärger so gering wie möglich halten können, sollten Sie die nachfolgenden Tips beachten. 

Generell muß man zunächst unterscheiden: 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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