Unfall mit
Auslandsberührung
Jeder, der unverschuldet in einen
Verkehrsunfall verwickelt wird, ist in einer unerfreulichen Situation. Man hat sich
plötzlich, ohne etwas dafür zu können, einen Haufen Ärger und Laufereien eingehandelt
und schon bei einem "normalen" Unfall mit klarer Haftungslage dauert es zum Teil
mehrere Monate, bis die Sache endgültig ausgestanden und vergessen ist. Besonders
problematisch ist die Abwicklung von Unfällen, bei denen der Unfallpartner ein Ausländer
ist. Denn dieser wird in aller Regel auch im Ausland versichert sein.
Grenzüberschreitende Schadensregulierungen sind zwar häufig nicht wesentlich
komplizierter als solche im Inland, gestalten sich aber zeitlich wesentlich aufwendiger.
Sobald man mit dem Ausland korrespondieren muß, kann es Monate dauern, bis man überhaupt
irgendeine Auskunft bekommt. Irgendwie hat man dann den Eindruck, daß der Balkan bereits
hinter Salzburg, Sibirien direkt hinter Frankfurt an der Oder und der Polarkreis direkt
hinter Flensburg anfängt.
Damit Sie im Falle eines Unfalles mit Auslandsberührung
Ihren Ärger so gering wie möglich halten können, sollten Sie die nachfolgenden Tips
beachten.
Generell muß man zunächst unterscheiden:
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