Verkehrsrecht - Online

Importfahrzeuge

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Risiko bei Anzahlungen

Um es kurz zu machen: Sie sollten möglichst keine Anzahlung leisten. Auch im deutschen Tagesgeschäft ist ja schließlich eine Anzahlung nicht üblich. Hier zahlen Sie den Wagen, wenn ihn der Händler auf dem Hof hat, und zwar in bar, per Scheck oder per Überweisung (von diversen Finanzierungsmodellen einmal abgesehen). Etwas anderes sollte auch im Importgeschäft nicht gelten. Zahlen Sie den Wagen erst, wenn Sie ihn sehen (das bedeutet: genau angeschaut haben, ob er Ihren Wünschen entspricht). Sie werden sich dabei kaum den Ruf zuziehen, besonders pingelig zu sein. Denn auch Ihr Fahrzeug-Zwischenhändler sichert sich in seinem Vertrag mit Ihnen entsprechend ab. Sie werden kaum einen Import-Zwischenhändler-Vertrag finden, in dem nicht die Klausel vorkommt: "Lieferung unter Vorbehalt der Eigenbelieferung".

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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