Risiko bei Anzahlungen
Um es kurz zu machen: Sie sollten möglichst keine
Anzahlung leisten. Auch im deutschen Tagesgeschäft ist ja schließlich
eine Anzahlung nicht üblich. Hier zahlen Sie den Wagen, wenn ihn der Händler auf dem Hof
hat, und zwar in bar, per Scheck oder per Überweisung (von diversen Finanzierungsmodellen
einmal abgesehen). Etwas anderes sollte auch im Importgeschäft nicht gelten. Zahlen Sie den Wagen erst, wenn Sie ihn sehen (das
bedeutet: genau angeschaut haben, ob er Ihren Wünschen entspricht). Sie werden sich dabei
kaum den Ruf zuziehen, besonders pingelig zu sein. Denn auch Ihr Fahrzeug-Zwischenhändler
sichert sich in seinem Vertrag mit Ihnen entsprechend ab. Sie werden kaum einen
Import-Zwischenhändler-Vertrag finden, in dem nicht die Klausel vorkommt: "Lieferung
unter Vorbehalt der Eigenbelieferung".