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Importfahrzeuge

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Eigenimport

Bei dieser Version fahren Sie selbst ins Ausland und bestellen oder kaufen direkt bei einem ausländischem Autohändler das Fahrzeug Ihrer Wahl.

Das hat den Vorteil, daß Sie selbst den Kaufpreis aushandeln können. Sie können ferner die Ausstattung bis ins Detail genau selbst bestimmen. Sie können sich mit dem Händler über einen ihm genehmen Liefertermin einigen und sparen außerdem das Geld, was ansonsten der Zwischenhändler oder der Vermittler kassieren würde.

Der Nachteil dieser Version besteht darin, daß Sie ein solches Geschäft nur abwickeln können, wenn Sie die Sprache des Landes, in dem sie den Wagen kaufen, ziemlich gut beherrschen. Denn schließlich müssen Sie die Verkaufsverhandlungen in der Landessprache führen. Auch der Kaufvertrag wird in der Landessprache abgeschlossen. Kaufen Sie also einen Fiat punto in Portugal, dann sollte Ihr portugiesisch so gut sein, daß Sie auch das Kleingedruckte des Vertrages fließend lesen können. Hinzu kommt, daß dieser Vertrag nach ausländischem Recht abgeschlossen ist. Die Gewährleistungsvorschriften für neu hergestellte Gegenstände differieren jedoch innerhalb der EU von Land zu Land. Sollten Sie tatsächlich Ge- währleistungsansprüche haben, die sich nicht im Wege der Garantie durchsetzen lassen (z.B. ist das Fahrzeug mit einem anderen Motor als bestellt ausgerüstet), dann müssen Sie Ihre Ansprüche im Land des Autohändlers gerichtlich durchsetzen. Sie brauchen also einen ausländischen Anwalt und müssen sich mit diesem verständigen. Die Prozeßdauer ist in den einzelnen Ländern verschieden. Es kann nur soviel gesagt werden, daß abgesehen von den Niederlanden und Österreich Prozesse in den übrigen Ländern um ein vielfaches länger dauern.

Wenn Sie ferner Ihr Fahrzeug selber einführen, müssen Sie mit den Modalitäten der Zollabfertiung vertraut sein. Sie müssen ferner selbst deutsche Papiere besorgen.

Zusammengefaßt: Der Weg des Eigenimportes ist nur für den sehr versierten Laien zu empfehlen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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