Eigenimport
Bei dieser Version fahren Sie
selbst ins Ausland und bestellen oder kaufen direkt bei einem
ausländischem Autohändler das Fahrzeug Ihrer Wahl.
Das hat den Vorteil, daß Sie selbst
den Kaufpreis aushandeln können. Sie können ferner die Ausstattung bis ins Detail genau selbst bestimmen.
Sie können sich mit dem Händler über einen ihm genehmen Liefertermin einigen und sparen
außerdem das Geld, was ansonsten der Zwischenhändler oder der Vermittler kassieren
würde.
Der Nachteil dieser Version besteht darin, daß Sie ein
solches Geschäft nur abwickeln können, wenn Sie die Sprache
des Landes, in dem sie den Wagen kaufen, ziemlich gut beherrschen. Denn
schließlich müssen Sie die Verkaufsverhandlungen in der Landessprache führen. Auch der
Kaufvertrag wird in der Landessprache abgeschlossen. Kaufen Sie also einen Fiat punto in
Portugal, dann sollte Ihr portugiesisch so gut sein, daß Sie auch das Kleingedruckte des
Vertrages fließend lesen können. Hinzu kommt, daß dieser Vertrag nach ausländischem
Recht abgeschlossen ist. Die Gewährleistungsvorschriften für neu hergestellte
Gegenstände differieren jedoch innerhalb der EU von Land zu Land. Sollten Sie
tatsächlich Ge- währleistungsansprüche haben, die sich nicht im Wege der Garantie
durchsetzen lassen (z.B. ist das Fahrzeug mit einem anderen Motor als bestellt
ausgerüstet), dann müssen Sie Ihre Ansprüche im Land des
Autohändlers gerichtlich durchsetzen. Sie brauchen also einen ausländischen Anwalt und
müssen sich mit diesem verständigen. Die Prozeßdauer ist in den einzelnen Ländern
verschieden. Es kann nur soviel gesagt werden, daß abgesehen von den Niederlanden und
Österreich Prozesse in den übrigen Ländern um ein vielfaches länger dauern.
Wenn Sie ferner Ihr Fahrzeug selber einführen, müssen Sie
mit den Modalitäten der Zollabfertiung vertraut
sein. Sie müssen ferner selbst deutsche Papiere besorgen.
Zusammengefaßt: Der Weg des Eigenimportes ist nur für den sehr versierten Laien zu empfehlen.