Herstellergarantie
Eine solche Garanatie müssen die Hersteller auf alle innerhalb der EU verkauften Fahrzeuge geben,
egal, wo sie nun gekauft wurden. Haben Sie Ihren Wagen in Deutschland gekauft und wollen
ihn innerhalb der Garantiezeit in Portugal warten lassen, muß der Hersteller für die
Garantie geradestehen. Umgekehrt ist es das gleiche: Haben Sie Ihren VW Polo in Portugal
gekauft, muß er innerhalb der Garantiezeit auch in Deutschland kostenlos gewartet werden.
Entgegenstehende Behauptungen deutscher Markenwerkstätten
sind einfach unrichtig. Sollte sich Ihre Werkstatt um die Ecke weigern,
Garantieleistungen durchzuführen, wenden Sie sich an den
Hersteller. Wenig später wird Ihr Autohändler Sie außerordentlich
höflich und zuvorkommend bedienen.
Voraussetzung für die Verpflichtung des deutschen
Markenhändlers zur Durchführung von Garantieleistungen ist es aber, daß das Kundendienst- und Wartungsheft vom ausländischen Händler
ordnungsgemäß abgestempelt, unterschrieben und mit einem Auslieferungsdatum versehen ist.
Ist das nicht der Fall, können sich Markenhändler und Hersteller weigern,
Garantieleistungen durchzuführen.
Bitte beachten Sie:
Die Garantie läuft ab Auslieferung an Sie bzw. den Zwischenhändler. Kaufen Sie Ihren
Wagen beispielsweise bei einem Zwischenhändler und hat dieser das Fahrzeug bereits
mehrere Monate auf seinem Hof stehen gehabt, verringert sich
Ihre Herstellergarantiezeit entsprechend. Bitte seien Sie deshalb
besonders vorsichtig, wenn Ihnen ein Wagen als "Lagerfahrzeug" angeboten wird.
Es kann dann nämlich sein, daß der Wagen bereits vor geraumer Zeit im Ausland eingekauft
wurde und deshalb die Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. Erkundigen
Sie sich genau danach, wie lange die Herstellergarantie noch läuft und
kaufen Sie den Wagen nur, wenn der Zwischenhändler selbst eine entsprechende ergänzende
Garantiezusage abgibt.