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Importfahrzeuge

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Kauf von Importfahrzeugen - was Sie beachten müssen!

Die unterschiedliche Kaufkraft in den verschiedenen EU-Ländern hat zur Folge, daß die jeweiligen Bewohner mehr oder weniger Geld für ein Auto ausgeben können. Danach richten sich die Autohersteller. In den Ländern mit geringer Kaufkraft bieten sie ihre Fahrzeuge entsprechend günstiger an, um auch dort konkurrenzfähig zu sein. Dies hat zur Folge, daß beispielsweise ein Großteil der Fahrzeuge in Groß Britannien am meisten Geld kostet, während sie in den südeuropäischen Ländern relativ preisgünstig angeboten werden.

Findige Leute kaufen daher seit längerem Fahrzeuge dort innerhalb der EU, wo sie besonders billig sind und bieten sie dann auf dem deutschen Markt zu Preisen an, die deutlich unter den Listenpreisen liegen und bei denen die meisten deutschen Vertragshändler nicht mithalten können.

Diese haben sich natürlich bitterlich bei den Herstellern beklagt, weshalb die Hersteller wiederum gewisse Gegenmaßnahmen getroffen haben:

  • Sie vertreiben ihre Fahrzeuge grundsätzlich nur noch über autorisierte Händler an Endkunden.
  • Diese autorisierten Händler dürfen an ausländische Endkunden weiterverkaufen (das EU-Recht ließ es nicht zu, daß die Hersteller auch diese Möglichkeit verboten). Die autorisierten Händler dürfen ferner auch an inländische und ausländische markengleiche Händler weiterverkaufen, nicht aber an markenfremde Händler liefern.
  • Über ein bestimmtes Code-Ziffernsystem läßt sich der Weg jeden Fahrzeugs bis zum Einzelhändler genau nachverfolgen. Anhand eines Ziffern-Codes kann also der Fachmann genau ersehen, für welches Land bzw. für welchen Markt ursprünglich vom Hersteller aus das jeweilige Fahrzeug bestimmt war.

Trotz lassen diesen Beschränkungen für findige Leute Wege offen, Fahrzeuge auf Märkten anzubieten, für die sie der Hersteller eigentlich nicht bestimmt hat - und das völlig legal und zu Sonderpreisen. Deshalb werden auch in Deutschland eine Menge Import- bzw. Reimport-Fahrzeuge zu günstigen Preisen angeboten. Derjenige, der mit einem solchen Fahrzeug liebäugelt, sollte ein paar Dinge beachten und sich ins- besondere folgende Fragen stellen:

 

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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