Verkehrsrecht - Online

Importfahrzeuge

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Der Ursprung des Fahrzeugs

Wenn Sie mit einem Import- oder Reimportfahrzeug liebäugeln, sollten Sie unbedingt darauf achten, daß dieses Fahrzeug von einem autorisierten Händler innerhalb der europäischen Gemeinschaft stammt. Ist das nicht der Fall, kann der Hersteller bzw. die autorisierte Fachwerkstatt in Deutschland, die Sie im Wege der Garantie in Anspruch nehmen, u.U. die Garantieleistungen verweigern.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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