Verkehrsrecht - Online

Importfahrzeuge

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Vermittlungsimport

Bei dieser Version des Imports ist der Importeur nur Vermittler zwischen Ihnen und dem ausländischen Autohaus. Er kauft also beim ausländischen Markenhändler in Ihrem Namen das Fahrzeug und erledigt für Sie Einfuhr und Zoll.

Der Vorteil für Sie besteht darin, daß Sie in diesem Falle keinesfalls eine Anzahlung leisten müssen und daß es leichter wird, die Ausstattung des Fahrzeugs frei zu wählen. Immerhin haben Sie ja einen "Mann vor Ort", der das Fahrzeug auswählt. Sie selbst müssen keinen Kaufvertrag akzeptieren, der nicht nach Ihren Vorstellungen abgeschlossen ist.

Der Nachteil dieser Version besteht - wie auch beim Eigenimport - darin, daß Sie den Vertrag wiederum mit dem ausländischen Autohaus abschließen und Gefahr laufen, evtl. Gewährleistungsansprüche im Ausland realisieren zu müssen.

Ist außerdem der Vermittler unseriös, laufen Sie Gefahr, bei der Lieferung und dem Geldtransfer, übers Ohr gehauen zu werden.

Der Vermittlungsimport ist auf dem deutschen Import-Automarkt zwar die Regel. Wenn Sie aber die Möglichkeit haben, über einen Zwischenhändler importieren zu können, ohne eine Anzahlung oder eine Bürgschaft leisten zu müssen, ist aus juristischer Sicht diese Version jedenfalls vorzuziehen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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