Vermittlungsimport
Bei dieser Version des Imports ist der Importeur
nur Vermittler zwischen Ihnen und dem ausländischen Autohaus. Er kauft
also beim ausländischen Markenhändler in Ihrem Namen das Fahrzeug und erledigt für Sie
Einfuhr und Zoll.
Der Vorteil für Sie besteht darin, daß Sie in diesem Falle keinesfalls eine Anzahlung leisten müssen und
daß es leichter wird, die Ausstattung des Fahrzeugs frei zu
wählen. Immerhin haben Sie ja einen "Mann vor Ort", der das
Fahrzeug auswählt. Sie selbst müssen keinen Kaufvertrag akzeptieren, der nicht nach
Ihren Vorstellungen abgeschlossen ist.
Der Nachteil dieser Version besteht - wie auch beim
Eigenimport - darin, daß Sie den Vertrag wiederum mit dem
ausländischen Autohaus abschließen und Gefahr laufen, evtl.
Gewährleistungsansprüche im Ausland realisieren zu müssen.
Ist außerdem der Vermittler unseriös, laufen Sie Gefahr,
bei der Lieferung und dem Geldtransfer, übers Ohr gehauen zu werden.
Der Vermittlungsimport ist auf dem deutschen Import-Automarkt
zwar die Regel. Wenn Sie aber die Möglichkeit haben, über einen Zwischenhändler
importieren zu können, ohne eine Anzahlung oder eine Bürgschaft leisten zu müssen, ist
aus juristischer Sicht diese Version jedenfalls vorzuziehen.