Zwischenhändler-Import
Bei dieser Version kauft der
Importeur auf seine Rechnung im Ausland das Fahrzeug und verkauft es in Deutschland an Sie weiter.
Ihr Vorteil liegt darin, daß Sie einen Kaufvertrag
nach deutschem Recht abschließen und auf jeden Fall neben der Garantie
eine 6-monatige Gewährleistung auf das
Fahrzeug haben.
Die Nachteile dieser Version liegen darin, daß die Werksgarantie bereits mit Übergabe des Fahrzeugs vom
ausländischen Händler an den Zwischenhändler zu laufen beginnt.
Hinzu kommt, daß dieses Geschäft meist über markenfremde Händler läuft (markengleiche
Händler kaufen derzeit noch sehr wenig Importfahrzeuge, da sie genügend zu tun haben,
ihre eigenen Verkaufsquoten zu erfüllen). Gibt es aber einen markenfremden
Zwischenhändler, versuchen deutsche Werkstättenim
Garantiefalle zunächst einmal, Garantieleistungen zu verweigern. Nach EU-Recht ist dies nicht rechtens. Wenn Sie
beim Hersteller direkt monieren, wird von dort der hiesige autorisierte Händler direkt
angewiesen, die Garantie- leistungen zu erbringen. Bis dahin vergehen jedoch immer ein
paar Tage, in denen das Fahrzeug evtl. stillsteht. Sind Sie auf den Wagen dringend
angewiesen, kann dies mitunter einen erheblichen Nachteil bedeuten.
Hinzu kommt weiter, daß Sie beim Zwischenhändler-Import (wie auch beim Vermittlungs-
import) die Ausstattung des Fahrzeugs nicht immer frei
wählen können, da Ihnen häufig der Zwischenhändler zur Vereinfachung
seines eigenen Geschäfts nur ein "Fahrzeug von der Stange" anbietet. Evtl.
zwingt man Sie dann mit sanfter Gewalt, an Ausstattung und Farbe von Ihren Vorstellungen
einige Abstriche zu machen.