Verkehrsrecht - Online

Importfahrzeuge

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Zwischenhändler-Import

Bei dieser Version kauft der Importeur auf seine Rechnung im Ausland das Fahrzeug und verkauft es in Deutschland an Sie weiter.

Ihr Vorteil liegt darin, daß Sie einen Kaufvertrag nach deutschem Recht abschließen und auf jeden Fall neben der Garantie eine 6-monatige Gewährleistung auf das Fahrzeug haben.

Die Nachteile dieser Version liegen darin, daß die Werksgarantie bereits mit Übergabe des Fahrzeugs vom ausländischen Händler an den Zwischenhändler zu laufen beginnt.
Hinzu kommt, daß dieses Geschäft meist über markenfremde Händler läuft (markengleiche Händler kaufen derzeit noch sehr wenig Importfahrzeuge, da sie genügend zu tun haben, ihre eigenen Verkaufsquoten zu erfüllen). Gibt es aber einen markenfremden Zwischenhändler, versuchen deutsche Werkstättenim Garantiefalle zunächst einmal, Garantieleistungen zu verweigern. Nach EU-Recht ist dies nicht rechtens. Wenn Sie beim Hersteller direkt monieren, wird von dort der hiesige autorisierte Händler direkt angewiesen, die Garantie- leistungen zu erbringen. Bis dahin vergehen jedoch immer ein paar Tage, in denen das Fahrzeug evtl. stillsteht. Sind Sie auf den Wagen dringend angewiesen, kann dies mitunter einen erheblichen Nachteil bedeuten.
Hinzu kommt weiter, daß Sie beim Zwischenhändler-Import (wie auch beim Vermittlungs- import) die Ausstattung des Fahrzeugs nicht immer frei wählen können, da Ihnen häufig der Zwischenhändler zur Vereinfachung seines eigenen Geschäfts nur ein "Fahrzeug von der Stange" anbietet. Evtl. zwingt man Sie dann mit sanfter Gewalt, an Ausstattung und Farbe von Ihren Vorstellungen einige Abstriche zu machen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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