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Mangel bei Neuwagenkauf - Der verbogene Autositz

Die Parkplatznot nimmt - nicht nur in München - immer schlimmere Formen an. Viele sehnen sich deshalb zurück zu den Zeiten der BMW Isetta und des Messerschmidt Kabinenrollers. Diese Vehikel waren zwar nicht besonders komfortabel, aber sie waren preisgünstig und paßten in Parklücken, bei denen jeder Besitzer eines normalen Autos nicht einmal mit einem Schuhlöffel eine Chance hatte.

Die Autoindustrie hat hier natürlich ein Bedürfnis und damit auch einen Markt erkannt, und so haben sich ein deutscher Automobilbauer und ein schweizer Uhrenhersteller zusammengetan und ein Mini-Auto herausgebracht, bei dem auf den ersten Blick die Schweizer das schräge Design und die Deutschen den hohen Preis beigesteuert haben. Immerhin ist der Wagen parklückenfreundlich, und deshalb sieht man in München auch immer öfter, daß Autos dieses Typs nicht längs, sonder quer in einer Parklücke stehen. Leider ist diese Idee ebenso kreativ wie unzulässig. Denn so klein ist das Auto auch wieder nicht, daß nicht beim Querparken entweder seine Schnauze in die Fahrbahn oder sein Hinterteil auf den Gehsteig ragen würde - beides eine unzulässige Verkehrsbehinderung. Trotzdem: Bei unserer Parkraumnot hat so ein Auto zweifelsohne sein Reiz.

Aber der Preis! Tja, der Preis läßt uns natürlich auf die Konkurrenz schauen, und die kommt im Bereich dieser fahrbaren Einkaufskörbe vornehmlich aus Japan. Dort gibt's Miniautos zu Minipreisen und deshalb schlug ein parkplatzbewußter deutscher Autofahrer im Jahre 1998 zu und kaufte so ein Kleinstgefährt zum Preise von nur 14.900 Mark. Der Wagen war für tokioter Verhältnisse gebaut und daher auch für kleinste deutsche Großstadt-Parklücken problemlos geeignet - aber offenbar nicht für den deutschen Durchschnitts-Autofahrer.

Der stolze Besitzer des neuen Wagens, den das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil aus dem Jahre 1999 als kräftigen deutschen Mann bezeichnete, mußte feststellen, daß sich bei seinem neuen Minigefährt der Sitz verbog, obwohl er, wie das Gericht auch feststellte mit 95 kg ein für einen deutschen Autofahrer nicht untypisches Gewicht habe. Der Lieferant wechselte den Sitz aus, aber auch der neue Sitz gab nach zwei Monaten wieder nach und streckte die Flügel. Der Lieferant sprach nun von einer Überbeanspruchung der Lehnengestelle und verweigerte weiteren Service. Der damit etwas unsanft auf sein Körpergewicht angesprochene Kunde wollte den Wagen nun zurückgeben - und das Landgericht Frankfurt gab ihm recht. Wer in Deutschland ein Auto verkaufe, der müsse auch damit rechnen, daß es von Leuten mit hier üblicher Statur benützt werde, und diese Statur müsse der Wagen eben auch aushalten.

Dieses Urteil wirft zwei Fragen auf:

1. Was machen Sumoringer, wenn sie in Tokio parken wollen?

2. Wie lösen wir unser Problem, wobei wir ja nicht mal Sumoringer sind sondern nur ganz einfach gut im Futter stehen? Also entweder doch den teuren Buntspecht aus deutschen Landen fahren - oder wir schauen uns mal bei den Italienern oder Franzosen um. Die essen ja schließlich auch ganz gerne...

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 23.03.2000

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