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Halden-Fahrzeuge sind nicht neu

Einerseits gehört es für einen ordentlichen Kaufmann mit zum Geschäft, daß er einen respektablen Lagerbestand hat. Andererseits muß er aber auch dafür sorgen, daß er sein Lager regelmäßig räumt und nicht in irgendeiner Ecke Ladenhüter übrig bleiben. Für Neufahrzeuge hat die Rechtsprechung festgelegt, daß sie beim Händler 10 bis 12 Monate stehen dürfen und dann immer noch "neu" sind (so lange sich nicht zwischendurch das Modell geändert hat). Länger auf Halde stehende Fahrzeuge dürfen vom Händler nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden, OLG Hamm, DAR 1985, S. 353 und OLG Koblenz vom 15.09.1999, Az,.: 2 U 882/98 (vgl. hierzu die entsprechende Pressemitteilung des OLG Koblenz).

Für Reifen gilt im übrigen etwas Ähnliches. Das Amtsgericht Worms (DAR 1993, S. 303) hat entschieden, daß Winterreifen, die länger als 2 Jahre beim Händler gelagert sind, auch nicht mehr neu sind.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.01.2000

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