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Autokauf

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Ein Auto mit Mängeln ist nicht mehr neu

Was diese Frage betrifft, sind die Gerichte zwar nicht allzu pingelig. Das wäre auch nicht sinnvoll. Denn ein Buchhändler darf Ihnen ja schließlich ein Buch als neu verkaufen, auch wenn es ein anderer Kunde schon einmal aus dem Regal genommen und aufgeschlagen hat. Deshalb darf Ihnen der Autohändler durchaus auch ein Auto noch als neu verkaufen, in dem zu Besichtigungszwecken schon einmal jemand anders gesessen ist. Ist der Wagen zu Präsentationszwecken im Verkaufsraum gestanden und hat deswegen Kratzer abbekommen, die sich rückstandsfrei wieder herauspolieren lassen, so ändert dies auch noch nichts daran, daß der Wagen nach wie vor neu ist. Das gilt auch für alle anderen kleinen Mängel, die sich rückstandsfrei beseitigen lassen. Hat das Fahrzeug aber einen Mangel gehabt, der nicht mehr völlig unerheblich ist, dann ist der Wagen auch dann nicht mehr neu, wenn der Mangel spurlos beseitigt wurde. Hatte der PKW also eine Beule im Kotflügel und wurde der Kotflügel komplett ausgetauscht, so ist der Mangel zwar restlos beseitigt. Trotzdem darf man Ihnen den Wagen nicht mehr als neu verkaufen. Das OLG Oldenburg hat dies für eine geringfügige Verformung der Ölwanne so entschieden, wobei die Reparaturkosten nur DM 284,23 betrugen. Trotzdem durfte der Händler auch nach spurloser Beseitigung des Schadens den Wagen nicht mehr als neu verkaufen (OLG Oldenburg, DAR 1992, S. 380).

Gefahrene Kilometer ändern an der "Neuheit" nichts, so lange es sich um eine Überführungsfahrt handelt. Wurde das Fahrzeug jedoch probegefahren, ist es nicht mehr neu. Im Zweifel ist der Händler beweispflichtig, zu welchem Zwecke die auf dem Tacho befindlichen Kilometer angefallen sind.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 28.01.2000

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