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Führerschein

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Wann, wie, unter welchen Umständen und wielange gilt ein ausländischer Führerschein in Deutschland?

Für nicht wenige von uns ist es nicht ohne Reiz, im Ausland einen Führerschein zu erwerben, damit in Deutschland herumzufahren und den deutschen Behörden damit ein Schnippchen zu schlagen. Diese Idee wirkt vor allem bestechend auf Jugendliche, die noch nicht 18 sind, in Deutschland also noch keinen Führerschein bekommen können und auf Personen, die das Pech hatten, daß Ihnen der Führerschein entzogen wurde (und die insbesondere mit dem Problem konfrontiert sind, zur Wiedererlangung des Führerscheins eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren zu müssen).

Tatsächlich ist es unter gewissen Umständen für diesen Personenkreis möglich, im Ausland eine Fahrerlaubnis zu erwerben und damit auch in Deutschland zu fahren. Allerdings kann es sehr leicht sein, daß man sich bei dieser Vorgehensweise rechtlich auf "dünnem Eis" bewegt. Es ist deshalb wichtig, genau zu wissen, unter welchen Umständen der ausländische Führerschein in Deutschland gilt. Folgendes ist in diesem Zusammenhang interessant:

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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