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Führerschein

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Erwerb des ausländischen Führerscheins

Grundsätzlich steht jedem das Recht zu, im Ausland einen Führerschein zu erwerben. Das gilt auch für die, die das in Deutschland noch nicht dürfen (weil sie nicht 18 Jahre alt sind) oder die in Deutschland derzeit keinen Führerschein bekommen würden (weil er ihnen entzogen wurde oder weil aus sonstigen Gründen die örtlichen Behörden der Meinung sind, man sei (derzeit) zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet.

Im Ausland kann jeder Deutsche einen Führerschein nach dortigen Regeln erwerben. Dies bedeutet z.B. für einige Staaten der USA, daß man nicht 18 Jahre alt sein muß, um einen Führerschein bekommen zu können. In Montana beispielsweise (dieser Staat findet aufgrund persönlicher Erfahrungen des Autors hier öfters Erwähnung) kann der Führerschein bereits ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.

In Ägypten soll es angeblich für den Erwerb des Führerscheins ausreichen, ein Fahrzeug mit Motorkraft 20 m weit bewegen zu können. Ob das richtig ist, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Haben Sie im jeweiligen Land eine Fahrerlaubnis erworben, dürfen Sie in diesem Land auch ein Fahrzeug führen (und mit Sicherheit auch in einem großen Teil der übrigen Welt - denn Sie werden in kaum einem anderen Land so restriktive Führerscheinvorschriften finden, wie in Deutschland).

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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