Wann gilt mein ausländischer
Führerschein in Deutschland?
Voraussetzung ist zunächst einmal, daß Sie überhaupt im
Ausland einen Führerschein erworben haben. Dabei darf es sich nicht
um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein oder
Fahrausweis handeln. Bitte sehen Sie sich speziell Ihren in den USA
erworbenen Führerschein genau an. Oft werden dort an Jugendliche unter 18 Jahren nur
Führerscheine mit dem "restriction code = P (provisional)" ausgestellt.
Diese Führerscheine gelten in Deutschland nicht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, einen
solchen Führerschein zu erwerben. Denn jeder erste in Deutschland erworbene Führerschein
ist ja ein "Führerschein auf Probe". Auf die Probezeit wird aber auch die Zeit
seit Erwerb der "provisional license" angerechnet, so daß die Probezeit
in Deutschland entsprechend geringer wird. Außerdem kann man in den meisten
Fällen in den USA nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch einfache Umschreibung den "restriction
code" entfernen lassen. Den damit erworbenen Vollführerschein kann man dann
wiederum auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Der Jugendliche, der also
weiß, daß er zu der Familie, bei der er ein halbes Jahr in den USA zu Gast war, mit 18
noch einmal zurückkehren wird, sollte sich die ""provisional license"
nicht entgehen lassen. Er spart sich damit in Deutschland die zeitraubenden und teueren
Fahrstunden.
Der Führerschein gilt ferner nur dann, wenn Sie eine Übersetzungen und eine Zertifizierung der Fahrerlaubnis mit
sich führen. Diese wird Ihnen vom ADAC gegen Kostenerstattung ausgestellt.