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Führerschein

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Wann gilt mein ausländischer Führerschein in Deutschland?

Voraussetzung ist zunächst einmal, daß Sie überhaupt im Ausland einen Führerschein erworben haben. Dabei darf es sich nicht um einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein oder Fahrausweis handeln. Bitte sehen Sie sich speziell Ihren in den USA erworbenen Führerschein genau an. Oft werden dort an Jugendliche unter 18 Jahren nur Führerscheine mit dem "restriction code = P (provisional)" ausgestellt. Diese Führerscheine gelten in Deutschland nicht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, einen solchen Führerschein zu erwerben. Denn jeder erste in Deutschland erworbene Führerschein ist ja ein "Führerschein auf Probe". Auf die Probezeit wird aber auch die Zeit seit Erwerb der "provisional license" angerechnet, so daß die Probezeit in Deutschland entsprechend geringer wird. Außerdem kann man in den meisten Fällen in den USA nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch einfache Umschreibung den "restriction code" entfernen lassen. Den damit erworbenen Vollführerschein kann man dann wiederum auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Der Jugendliche, der also weiß, daß er zu der Familie, bei der er ein halbes Jahr in den USA zu Gast war, mit 18 noch einmal zurückkehren wird, sollte sich die ""provisional license" nicht entgehen lassen. Er spart sich damit in Deutschland die zeitraubenden und teueren Fahrstunden.

Der Führerschein gilt ferner nur dann, wenn Sie eine Übersetzungen und eine Zertifizierung der Fahrerlaubnis mit sich führen. Diese wird Ihnen vom ADAC gegen Kostenerstattung ausgestellt.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 11.06.1998

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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