Wie lange gilt mein Führerschein
in Deutschland?
Weitere Voraussetzung für die Geltung des ausländischen
Führerscheins in Deutschland ist es, daß Sie in dem Land, in dem Sie den Führerschein
erworben haben, seinerzeit Ihren ständigen Aufenthaltsort hatten. Das bedeutet, daß Sie
dort über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens
185 Tagen gewohnt haben müssen (§ 4 Abs. 3 IntVO). Es reicht also nicht,
einfach kurz ins Ausland zu fahren oder zu fliegen, dort schnell den Führerschein zu
machen und gleich wieder nach Deutschland zurückzukehren. Voraussetzung
ist ein mindestens 1/2-jährlicher dauernder Aufenthalt in dem Land, in dem Sie den
Führerschein erwerben.
Kehren Sie nach dem 1/2-jährigen Auslandsaufenthalt dann
nach Deutschland zurück, haben Sie das Recht, mit dem im
Ausland erworbenen Führerschein in Deutschland 12 Monate lang zu fahren.
Bis dahin müssen Sie dafür gesorgt haben, eine deutsche Fahrerlaubnis zu bekommen.
Damit wird ziemlich klar, daß sich die geschilderte
Vorgehensweise für Personen nicht lohnt, die einen ausländischen Führerschein nur
deshalb erwerben wollen, um in Deutschland lästige Vorschriften bei der Wiedererteilung
der Fahrerlaubnis (medizinisch-psychologische Untersuchung, etc.) zu umgehen. Wer sich auf
dieses Spiel einläßt, ist praktisch verpflichtet, nach Ablauf von 12 Monaten wieder für
6 Monate ins Ausland zu gehen, um immer einen Führerschein zu haben. Für die meisten von
uns wird dies kaum eine praktikable Regelung sein.
Sind Sie nach Ablauf der 12-Monats-Frist noch nicht 18,
müssen Sie beim Autofahren eine Zwangspause einlegen, bis sie mit 18 den ausländischen
Führerschein auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen können.