Führerschein noch im alten
Jahr beantragt? Bis wann wird auch in 1999 noch ein Führerschein nach dem alten
Klassensystem erteilt?
Ab 1. Januar 1999 kann die Fahrerlaubnis eigentlich
nur noch in den neuen Klassen erteilt werden. In Fällen, in denen der Antrag aber noch im
alten Jahr gestellt war, das Verfahren zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zum 31. Dezember
1998 nicht abgeschlossen wurde, ist zu unterscheiden:
Wenn Sie Ihren Antrag bis
zum 31.12.1998 gestellt haben und zu diesem Zeitpunkt schon das nach den alten
Vorschriften geltende Mindestalter für den beantragten Führerschein erreicht hatten,
werden Ausbildung und Prüfung noch bis zum 30. Juni 1999 nach altem Recht durchgeführt.
Wird Ihnen die Fahrerlaubnis bis zum 30. Juni 1999
erteilt, erhalten Sie die neuen Klassen, die der beantragten Klasse entsprechen, also z.
B. bei einem Antrag auf Erteilung der Klasse 3 die Klassen B und BE sowie die Klassen C1
und C1E befristet bis zum 50. Lebensjahr, aber ohne ärztliche Untersuchung, bei einem
Antrag auf Erteilung der Klasse 2 die Klassen C und CE befristet auf fünf Jahre.
Wird die Fahrerlaubnis bis zum 30. Juni 1999 nicht erteilt, wird Ihr Antrag wie folgt
umgedeutet:
| Antrag auf Klasse |
in Antrag auf Klasse |
| 1a |
A beschränkt |
| 1b |
A1 |
| 3 |
B |
| 2 ohne Vorbesitz der Klasse 3 |
B, C und CE |
| 2 mit Vorbesitz der Klasse 3 |
C und CE |
| 4 |
M |
| 5 |
L |
| Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen ohne Beschränkung |
D |
| Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen beschränkt auf höchstens 24 Plätzen und/oder
7,5 t zulässiges Gesamtgewicht |
D1 |
Ausbildung und Prüfung erfolgen in
diesem Fall nach neuem Recht, es müssen also z. B. bei einem Antrag auf Klasse 2 ohne
Vorbesitz der Klasse 3 für die Klassen B, C und CE jeweils getrennte Prüfungen abgelegt
werden.
Wenn
Sie Ihren Antrag zwar bis zum 31. Dezember 1998 gestellt, das vorgeschriebene
Mindestalter aber noch nicht erreicht hatten, gilt Folgendes:
Der Antrag auf Erteilung der alten Klasse wird
entsprechend der oben abgedruckten Tabelle in einen Antrag auf Erteilung einer neuen
Klasse umgedeutet.
Ausbildung und Prüfung können jedoch bis zum 30. Juni 1999 noch nach altem Recht
durchgeführt werden.
Generell gilt:
Eine theoretische Prüfung, die der Bewerber bis zum 30. Juni 1999 für eine der
Klassen alten Rechts abgelegt hat, bleibt jeweils ein Jahr auch für die in der Tabelle
genannte entsprechende neue Klasse gültig.