Wann und wofür braucht man
ärztliche oder sonstige Gutachten?
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, L
und T erwerben wollen, müssen Sie sich einem Sehtest unterziehen. Eine ärztliche
Untersuchung wird nur angeordnet, wenn dazu ein besonderer Anlaß besteht. Die
Fahrerlaubnis dieser Klassen wird unbefristet erteilt.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E haben wollen,
müssen Sie sich einer Untersuchung Ihres Sehvermögens und einer ärztlichen Untersuchung
zu unterziehen und hierüber der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Nachweise vorlegen.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird jeweils längstens für folgende Zeiträume erteilt:
| Klassen C1, C1E: |
bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre, |
| Klassen C, CE: |
für fünf Jahre, |
| Klassen D, D1, DE und D1E: |
für fünf Jahre, längstens jedoch
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre, |
| Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung: |
für fünf Jahre, längstens jedoch
bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, danach jeweils für fünf Jahre. |
Voraussetzung für die Verlängerung ist die
Vorlage eines Zeugnisses oder Gutachtens über ausreichendes Sehvermögen und einer
ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß bei Ihnen keine für das sichere
Führen eines Kraftfahrzeugs bedeutsamen Beeinträchtigungen vorliegen.
Wenn Sie eine der folgenden Fahrerlaubnisse haben wollen:
- Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis
zur Fahrgastbeförderung,
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und
D1E ab dem 50. Lebensjahr
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab
dem 60. Lebensjahr
müssen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches
Gutachten oder ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung zusätzlich
nachweisen, daß Sie die besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung,
Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllen. Im
Rahmen dieser Begutachtung kann auch die allgemeine ärztliche Untersuchung durchgeführt
werden.
Für "Altinhaber" der Klasse drei, die ein Fahrzeug
mit Anhänger führen wollen, gibt es spezielle
Übergangsvorschriften.