Wie alt muß man für
welchen Führerschein sein?
Das Mindestalter beträgt
| 25 Jahre: |
für die unbeschränkte Klasse A beim
"Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim
Stufenführerschein, |
| 21 Jahre: |
bei den Klassen D, D1, DE und D1E, |
| 18 Jahre: |
für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B,
C, C1, BE, CE und C1E, |
| 16 Jahre: |
für die Klassen A1, L, M und T, |
| 15 Jahre: |
für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge. |
Während das Mindestalter für die Klasse 2
bisher 21 Jahre betrug, gilt für die dieser Klasse entsprechenden Klassen C und CE
künftig ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, darf jedoch von
seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine
abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur
Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der Verordnung (EWG) 3820/85
("EG-Sozialvorschriften") fallen.
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.
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