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Führerschein

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Wie alt muß man für welchen Führerschein sein?

Das Mindestalter beträgt

25 Jahre: für die unbeschränkte Klasse A beim "Direkteinstieg" oder beim Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist beim Stufenführerschein,
21 Jahre: bei den Klassen D, D1, DE und D1E,
18 Jahre: für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E,
16 Jahre: für die Klassen A1, L, M und T,
15 Jahre: für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge.

Während das Mindestalter für die Klasse 2 bisher 21 Jahre betrug, gilt für die dieser Klasse entsprechenden Klassen C und CE künftig ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer noch nicht 21 Jahre alt ist, darf jedoch von seiner Fahrerlaubnis nur dann uneingeschränkt Gebrauch machen, wenn er eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer besitzt. Andernfalls darf er nur Beförderungen durchführen, die nicht unter die Vorschriften der Verordnung (EWG) 3820/85 ("EG-Sozialvorschriften") fallen.
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.01.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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