Der neue
EU-Führerschein - so sieht er aus
Allerdings ist er nicht schwarz-weiß wie in der
Darstellung unten, sondern babyrosa wie auch schon der bisherige Führerschein.

1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument (in
Deutschland unbefristet)
4c. Name der Ausstellungsbehörde
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild des Inhabers
7. Unterschrift des Inhabers
8. Wohnort (im deutschen Muster nicht vorgesehen)
9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen -
ausgenommen M, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden

9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen
10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter
Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich
entwertet.
11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form. Code
01 bedeutet z. B., daß der Inhaber der Fahrerlaubnis eine Brille oder eine andere
Sehhilfe tragen muß. Bei der Ausstellung des Führerscheins werden Sie über die
Bedeutung der eingetragenen Codes informiert. Sie ergibt sich außerdem aus der
Fahrerlaubnis - Verordnung.
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) Dieses Feld ist
beschreibbar, sodaß wie bisher der Führerschein nach bestandener Prüfung vom Prüfer
handschriftlich mit Datum versehen und sofort ausgehändigt werden kann, obwohl er
ansonsten zentral von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
|