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Führerschein

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Der neue EU-Führerschein - so sieht er aus

Allerdings ist er nicht schwarz-weiß wie in der Darstellung unten, sondern babyrosa wie auch schon der bisherige Führerschein.

1. Name
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument (in        Deutschland unbefristet)
4c. Name der Ausstellungsbehörde
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild des Inhabers
7. Unterschrift des Inhabers
8. Wohnort (im deutschen Muster nicht vorgesehen)
9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden

9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen
10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet.
11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form. Code 01 bedeutet z. B., daß der Inhaber der Fahrerlaubnis eine Brille oder eine andere Sehhilfe tragen muß. Bei der Ausstellung des Führerscheins werden Sie über die Bedeutung der eingetragenen Codes informiert. Sie ergibt sich außerdem aus der Fahrerlaubnis - Verordnung.
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
14. Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10) Dieses Feld ist beschreibbar, sodaß wie bisher der Führerschein nach bestandener Prüfung vom Prüfer handschriftlich mit Datum versehen und sofort ausgehändigt werden kann, obwohl er ansonsten zentral von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 01.01.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, daß wir für die Angaben auf diesen Seiten trotz aller Bemühungen um Aktualität und Genauigkeit  keine Gewähr übernehmen können.

 

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