Das ändert sich beim
Motorradführerschein
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A
auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Die Klasse A (Mindestalter
18 Jahre) ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem
Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (= mindestens 6,25 kg/kW)
beschränkt. Nach Ablauf der zwei Jahre dürfen automatisch
leistungsunbegrenzte Krafträder geführt werden. Der Ausstellung eines neuen
Führerscheins bedarf es nicht, wenn schon ein Scheckkartenführerschein vorhanden ist.
Wenn Sie schon 25 Jahre und älter sind, besteht für Sie
seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit des "Direkteinstiegs"
in die unbeschränkte Klasse A. Sie können dann mit Erwerb der Fahrerlaubnis sofort
Krafträder aller Kategorien führen.
Wenn Sie die alte Klasse 1a oder die beschränkte Klasse A
besitzen und 25 Jahre alt sind, können Sie vor Ablauf der zwei Jahre die unbeschränkte
Klasse A erwerben, wenn Sie zusätzlich eine praktische Ausbildung und eine praktische
Prüfung auf einem schweren Kraftrad absolvieren.